Immobilienmanagement 

Der Arbeitskreis richtet sich an die über 90 verwaltenden oder bestandshaltenden Mitgliedsunternehmen. Es findet ein offener Erfahrungsaustausch zu aktuellen Themen der Immobilienbewirtschaftung statt. Schwerpunkte sind rechtliche aber mitunter auch technische Themen. Diskutiert werden praktische, aber auch politische Handlungsempfehlungen in Gesetzgebungsverfahren. Die Mietspiegel der Städte Berlin und Potsdam sind regelmäßig Gegenstand der Beratungen.

Schwerpunkte

  • Austausch Mietrecht, Mietenpolitik und Mietenwicklung in der Wohnungswirtschaft
  • Initiierung, Überprüfung und Optimierung von Rahmenverträgen zur Immobilienbewirtschaftung
  • Austausch zu Fragestellungen der Gebäudetechnik
  • Diskussion von zielgruppen- und zukunftsorientierten Ausstattungsangeboten
  • Einbindung von Kurzvorträgen zu wechselnden, aktuellen Themen
  • Aktuelle Probleme des Sozialen Wohnungsbaus der 60iger bis 90iger Jahre
  • Neubauförderung in der Hauptstadtregion
  • Plattform für die Zusammenarbeit mit Großmaklern und Forschungsinstituten
  • geförderter Wohnungsbau

Auch Genossenschaften von Enteignung betroffen – Enorme rechtliche Unsicherheiten bei allen Akteuren des Berliner Wohnungsmarkts

Ein Erfolg des Volksentscheids über die Enteignung großer Wohnungsunternehmen am 26. September würde auch zahleiche Berliner Genossenschaften treffen.

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Auch Genossenschaften von Enteignung betroffen – Enorme rechtliche Unsicherheiten bei allen Akteuren des Berliner Wohnungsmarkts

Ein Erfolg des Volksentscheids über die Enteignung großer Wohnungsunternehmen am 26. September würde auch zahleiche Berliner Genossenschaften treffen.

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Keine Kündigungen aufgrund von Mietrückständen: BFW zieht positive Bilanz nach Mietendeckel-Aus

Rund drei Monate nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit des Berliner Mietendeckels zieht der BFW Landesverband Berlin/Brandenburg eine positive Bilanz.

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Keine Kündigungen aufgrund von Mietrückständen: BFW zieht positive Bilanz nach Mietendeckel-Aus

Rund drei Monate nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit des Berliner Mietendeckels zieht der BFW Landesverband Berlin/Brandenburg eine positive Bilanz.

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Mietendeckel-Aus hat keine Auswirkungen auf AV-Wohnen – Kostensenkungsverfahren erst ab 2022 wieder möglich

Die Verfassungswidrigkeit des Berliner Mietendeckels wird vorerst keine Auswirkungen auf den Leistungsbezug nach den Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Transferleistungen (AV-Wohnen) haben.

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Mietendeckel-Aus hat keine Auswirkungen auf AV-Wohnen – Kostensenkungsverfahren erst ab 2022 wieder möglich

Die Verfassungswidrigkeit des Berliner Mietendeckels wird vorerst keine Auswirkungen auf den Leistungsbezug nach den Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Transferleistungen (AV-Wohnen) haben.

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