Auch Genossenschaften von Enteignung betroffen – Enorme rechtliche Unsicherheiten bei allen Akteuren des Berliner Wohnungsmarkts

Ein Erfolg des Volksentscheids über die Enteignung großer Wohnungsunternehmen am 26. September würde auch zahleiche Berliner Genossenschaften treffen. Das geht aus einem heute veröffentlichten Gutachten im Auftrag des BBU hervor. Demnach wären von der Forderung, Unternehmen mit einem Bestand von mehr als 3.000 Wohnungen zu vergesellschaften, auch 29 Berliner Traditionsgenossenschaften bedroht, die zusammen über einen Wohnungsbestand von rund 140.000 Wohnungen verfügen.

Hintergrund ist, dass die Unterstützer der Enteignungsinitiative beteuern, gemeinwohlorientierte Vermieter würden von einem Vergesellschaftungsgesetz ausgenommen. Das von der renommierten Kanzlei GreenbergTraurig ausgearbeitete Gutachten kommt nun aber zu dem Schluss, dass eine solche Ausnahme zugunsten einzelner Akteure auf dem Wohnungsmarkt mit dem allgemeinen Gleichheitsgebot nicht vereinbar wäre. Ein Vergesellschaftungsgesetz, das Genossenschaften ausklammert sei daher auf verfassungskonformem Weg nicht zu erreichen.

„Das Gutachten macht erneut deutlich, dass mit einem Erfolg des Volksentscheids ‚Deutsche Wohnen & Co. enteignen‘ enorme rechtliche Unsicherheiten für alle Akteure auf dem Berliner Wohnungsmarkt verbunden sind. Mieterinnen und Mieter sind ebenso betroffen wie Eigentümerinnen und Eigentümer – und wie nun feststeht, sogar die Traditionsgenossenschaften in unserer Stadt. Uns, als Interessenvertretung der mittelständischen Immobilienwirtschaft, geht es darum, auf diese Unsicherheiten aufmerksam zu machen. Wir spielen nicht mit verdeckten Karten, sondern spüren die Folgen der verfehlten Wohnungspolitik des Berliner Senats bereits seit Jahren. Das gescheiterte Experiment Mietendeckel sollte uns eine Lehre sein. Es ist an der Zeit, die Probleme auf dem Berliner Wohnungsmarkt endlich zu lösen, statt neue zu schaffen“, sagt Susanne Klabe, Geschäftsführerin des BFW Landesverband Berlin/Brandenburg.

Hier gelangen Sie direkt zum Gutachten der Kanzlei GreenbergTraurig

Hier finden Sie die heutige Pressemitteilung des BBU: