BFW-Seminar Auswirkungen des Wohnraumsicherungs-gesetzes auf Immobilieneigentümer und -verwalter
Das Berliner Wohnraumsicherungsgesetz – neue Vorgaben für die Bewirtschaftung von Wohnungsbeständen
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 2. Juli 2026 das „Wohnraumsicherungsgesetz“ auf den Weg gebracht. Das Gesetz bringt Änderungen und Verschärfungen des Wohnraumgesetzes (WoG Bln), des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WoAufG Bln) und des Zweckentfremdungsverbots-Gesetzes (ZwVbG Bln) mit sich. Mit dem Wohnraumsicherungsgesetz wird zudem eine gesetzliche Grundlage für die Einführung eines Wohnungs- und Mietenkatasters im Land Berlin geschaffen, das es den zuständigen Behörden erleichtern soll, den Vollzug wohnraumbezogener Vorschriften zu überwachen und Verstöße zu ahnden. Neben öffentlich-rechtlichen Vorgaben soll das Wohnungs- und Mietenkataster auch der Überwachung der Vorgaben zur Mietpreisbremse dienen und eine Ahndung von Verstößen gegen § 5 WiStrG („Wuchermieten“) erleichtern. Die mit dem Wohnraumsicherungsgesetz einhergehenden Gesetzesänderungen sind für Unternehmen der Wohnungswirtschaft mit Wohnungsbeständen in Berlin von hoher Relevanz. Betroffene Wohnungsunternehmen sollten sich möglichst frühzeitig auf die neuen Vorgaben des Wohnraumsicherungsgesetzes einstellen und ihre Abläufe daran anpassen, um einen ordnungsgemäßen Vollzug sicherzustellen und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Unser Seminar behandelt die wesentlichen Inhalte des Wohnraumsicherungsgesetzes und geht auf die Änderungen in den betroffenen Einzelgesetzen ein. In diesem Zusammenhang werden auch Handlungsoptionen für einen rechtssicheren Umgang mit den neuen Vorgaben aufgezeigt. Das Seminar richtet sich an Akteure der Wohnungswirtschaft, Investoren und Rechtsanwälte.
Unser Referent Bernhard Burkert, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner am Berliner Standort der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Er berät in allen Fragen des öffentlichen Immobilien- und Baurechts, insbesondere des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts. Schwerpunkte seiner Beratung liegen in der Begleitung privater Bauherren in milieuschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, Bebauungsplanverfahren und bei der Zulassung von Bauvorhaben sowie in der Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Bernhard Burkert ist Lehrbeauftragter der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin / Berlin School of Economics and Law für öffentliches Baurecht.
Diese Veranstaltung ist anerkannt gem. § 15 FAO sowie § 15b MaBV und wird mit 2 Zeitstunden angerechnet.
I. Das Wohnraumsicherungsgesetz
- Hintergründe und Gesetzgebungsverfahren
- Inhalte und Ziele des Wohnraumsicherungsgesetzes
- Umsetzung in landesrechtlichen Einzelgesetzen
II. Änderungen des Wohnraumgesetzes Berlin (WoG Bln)
- Verlängerte Überlegungsfrist bei Mieterhöhungsverlangen
- Anzeigepflichten bei Untervermietung geförderten Wohnraums
- Verlängerte Bindungswirkung bei Rückzahlung von Fördermitteln
III. Änderungen des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WoAufG Bln)
- Erweiterung von Vorauszahlungsverpflichtungen
- Erhöhung der gesetzlichen Wohnflächenanforderungen
- Erweiterung der Befugnisse bei der Einsetzung von Treuhändern
IV. Änderungen des Zweckentfremdungsverbots-Gesetzes (ZwVbG Bln)
- Ausnahmen von der Pflicht zur Schaffung von Ersatzwohnraum
- Vorauszahlungspflicht bei behördlichen Ersatzvornahmen
- Vorgaben zur Sicherstellung der Vergütung von Treuhändern
V. Die Einführung eines Wohnungs- und Mietenkatasters
- Ziele, Wirkungsweise und betroffene Regelungsbereiche
- Umfang der Mitteilungspflichten der Verfügungsberechtigten
- Umsetzung durch gesonderte Rechtsverordnung
VI. Fazit und Ausblick
Die Veranstaltung wird in digitaler Form durchgeführt.
Auszubildende und Studenten können zu einem um 50 % ermäßigten Teilnahmebeitrag teilnehmen. Bitte senden Sie uns den Nachweis per Email zu.
Die Tagungsunterlagen werden Ihnen vorbereitet bzw. gemeinsam mit dem Teilnahmelink im Vorfeld der Veranstaltung zugesendet. Die Anmeldung ist verbindlich. Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist bis zu 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich und muss in schriftlicher Form erfolgen. Danach wird die volle Seminargebühr in Rechnung gestellt.