Keine Kündigungen aufgrund von Mietrückständen: BFW zieht positive Bilanz nach Mietendeckel-Aus

In den Wohnungsbeständen der BFW-Mitgliedsunternehmen kam es bislang zu keinen Kündigungen von Mietverhältnissen aufgrund nicht gezahlter Mietnachforderungen. Das ergab eine Umfrage des BFW unter seinen Mitgliedern, bei der rund 94.000 Wohnungen analysiert wurden.

Zwar gaben alle befragten Unternehmen an, die unter dem Mietendeckel zu wenig gezahlten Mieten grundsätzlich nachzufordern. Dabei werden aber vielfältige und individuelle Lösungen gefunden, so die weiteren Ergebnisse der Ende Juni durchgeführten Umfrage. Demnach erklärten rund 85 Prozent der Vermieter, überwiegend Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen mit den Mietern getroffen zu haben. Jeweils ein Drittel der Unternehmen gab zudem an, teilweise oder sogar gänzlich auf die Tilgung der Mietrückstände verzichten zu wollen, wenn Mieter in Einzelfällen durch die Mietnachforderungen in finanzielle Schwierigkeiten geraten würden.

„Nach der Entscheidung aus Karlsruhe hat der BFW gemeinsam mit dem BBU bekräftigt, dass kein Mieter angesichts der möglichen Nachforderungen um seine Wohnung fürchten muss. `Der Mietendeckel ist weg – das sichere Dach bleibt´, lautete das Versprechen. Unsere aktuelle Analyse zeigt: Die mittelständische Immobilienwirtschaft hält Wort und leistet ihren Beitrag zum Mieterfrieden in der Hauptstadt“, sagt Susanne Klabe, Geschäftsführerin des BFW Landesverband Berlin/Brandenburg.

Rund 72 Prozent der untersuchten Wohnungen waren vom Mietendeckel betroffen. Die Summe der aufgelaufenen Mietnachforderungen variiert dabei je nach Baualtersklasse des Wohngebäudes. Vor allem in den beliebten Altbauwohnungen mussten die Mieten unter dem Mietendeckel überproportional stark abgesenkt werden. Hier belaufen sich die Mietnachforderungen im Schnitt auf insgesamt rund 600 Euro pro Wohnung. Bei den übrigen Baualtersklassen sind unter der Geltung des MietenWoG Bln Mietrückstände von durchschnittlich 112 Euro pro Wohnung entstanden. Die Umfrage bestätigt damit nochmals eine vorangegangene Analyse des BFW, die gezeigt hatte, dass die größten Mietabsenkungen für topsanierte Altbauwohnungen in Berlins besten Lagen vorgenommen werden mussten. Dadurch haben vornehmlich Mieterinnen und Mieter vom Mietendeckel profitiert, die sich aufgrund ihrer hohen Einkommen, große und teure Wohnungen leisten können. Demgegenüber kamen die beabsichtigten Entlastungen und die versprochene Atempause bei Geringverdienern kaum an.

Die aktuelle Untersuchung ergab zudem: Um die Belastung aufgrund der Nachforderung zu wenig gezahlter Mieten möglichst milde zu gestalten, vereinbaren Vermieter und Mieter Ratenzahlungen über einen Zeitraum von drei bis zwölf Monaten mit Raten von durchschnittlich 20 bis 100 Euro, abhängig von der Höhe der Rückstände und der Leistungsfähigkeit der Mieter.

Ein weiteres erfreuliches Ergebnis der BFW-Umfrage: Investitionen in die Wohnungsbestände nehmen wieder Fahrt auf. Alle befragten Wohnungsunternehmen gaben an, nach dem Ende des Mietendeckels wieder mit Modernisierungen begonnen zu haben. Rund 57 Prozent erklärten, auch energetische Sanierungen fortzuführen oder zu planen. Vorangegangene Analysen des BFW Landesverband Berlin/Brandenburg hatten ergeben, dass rund drei Viertel der Unternehmen aufgrund der geringeren Mieteinnahmen Modernisierungen und Sanierungen zurückstellen oder stoppen mussten. Diese Entwicklung hätte dramatische Konsequenzen für die Gebäudesubstanz in Berlin gehabt.

„Die eindeutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat die Rechts- und Planungssicherheit wiederhergestellt. Es ist ein gutes Zeichen, dass Vermieter wieder in die Wohnungsbestände investieren und so dazu beitragen können, die Klimaschutzziele in Berlin zu erreichen. Es ist wichtig, das angeschlagene Vertrauen der privaten Wohnungswirtschaft in die Berliner Politik wieder zu stärken“, erklärt Susanne Klabe.