Mietendeckel-Aus hat keine Auswirkungen auf AV-Wohnen – Kostensenkungsverfahren erst ab 2022 wieder möglich

Soweit Vermieter also während der Geltung des MietenWoG Bln die Mieten von Transferleistungsempfängern abgesenkt haben, werden die rückwirkend auf den ursprünglichen vertraglichen Stand wieder angehobenen Mieten bei Bedarf nachgezahlt. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Katrin Schmidberger an den Berliner Senat hervor.

Darüber hinaus seien die AV-Wohnen jedoch kein Instrument, um die Folgen des Mietendeckel-Aus für Mieter in Berlin abzumildern, die keine Transferleistungsempfänger sind, indem auch diese bei möglichen Nachforderungen unterstützt würden. Eine Änderung der AV-Wohnen, um dies zu ermöglichen, sei weder geplant noch möglich, so der Senat.

Die Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Transferleistungen (AV-Wohnen) regeln, welche Kosten für die Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfeempfangende sowie für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz übernommen werden, welche Kosten als angemessen gelten und welche Verfahren zur Senkung der Kosten angewendet werden.

Die Antwort des Senats macht deutlich, dass die Jobcenter bis Ende des Jahres keine Kostensenkungsverfahren bei Transferleistungsempfängern einleiten werden. Diese Möglichkeit ist aufgrund der Corona-Pandemie noch bis zum 31.12.2021 ausgesetzt. Das bedeutet, dass vorerst von den Jobcentern noch die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft übernommen werden, inklusive möglicher Mieterhöhungen. Erst ab Anfang 2022 werden die Leistungsträger wieder im Einzelfall prüfen, ob die Unterkunftskosten noch angemessen sind, oder ob ein Umzug wirtschaftlicher ist als die dauerhafte Übernahme der gestiegenen Mieten, so die Antwort des Senats. Maßstab für die Angemessenheit seien aber weiterhin die Werte aus tatsächlich erhobenen Daten, wie dem Berliner Mietspiegel, und nicht etwa die Mietentabelle des Mietendeckels. Eine Anpassung der zuletzt im März 2021 angepassten Richtwerte der AV-Wohnen sei zum Ende des Jahres geplant.

Hier gelangen Sie zur Antwort des Senats auf die kleine Anfrage von Katrin Schmidtberger (Grüne)