Immobilienmanagement 

Der Arbeitskreis richtet sich an die über 90 verwaltenden oder bestandshaltenden Mitgliedsunternehmen. Es findet ein offener Erfahrungsaustausch zu aktuellen Themen der Immobilienbewirtschaftung statt. Schwerpunkte sind rechtliche aber mitunter auch technische Themen. Diskutiert werden praktische, aber auch politische Handlungsempfehlungen in Gesetzgebungsverfahren. Die Mietspiegel der Städte Berlin und Potsdam sind regelmäßig Gegenstand der Beratungen.

Schwerpunkte

  • Austausch Mietrecht, Mietenpolitik und Mietenwicklung in der Wohnungswirtschaft
  • Initiierung, Überprüfung und Optimierung von Rahmenverträgen zur Immobilienbewirtschaftung
  • Austausch zu Fragestellungen der Gebäudetechnik
  • Diskussion von zielgruppen- und zukunftsorientierten Ausstattungsangeboten
  • Einbindung von Kurzvorträgen zu wechselnden, aktuellen Themen
  • Aktuelle Probleme des Sozialen Wohnungsbaus der 60iger bis 90iger Jahre
  • Neubauförderung in der Hauptstadtregion
  • Plattform für die Zusammenarbeit mit Großmaklern und Forschungsinstituten
  • geförderter Wohnungsbau

VG Berlin: Entscheidung stärkt Eigentümerrechte in Milieuschutzgebieten

Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit zwei aktuellen Urteilen ein wichtiges Signal an die Eigentümerinnen und Eigentümer von in Milieuschutzgebieten belegenen Wohnungen gesendet.

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VG Berlin: Entscheidung stärkt Eigentümerrechte in Milieuschutzgebieten

Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit zwei aktuellen Urteilen ein wichtiges Signal an die Eigentümerinnen und Eigentümer von in Milieuschutzgebieten belegenen Wohnungen gesendet.

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Viel Lärm um überschaubare Fallzahlen – Zweckentfremdung ist kein Massenphänomen

Nur 368 leerstehende Wohnungen wurden 2024 im Bezirk Mitte gemeldet, etwa die Hälfte davon ist bereits wieder regulär vermietet. Der Vorwurf spekulativen Leerstands ist damit kaum haltbar.

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Viel Lärm um überschaubare Fallzahlen – Zweckentfremdung ist kein Massenphänomen

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BGH: Rückbaupflicht bei ungenehmigten baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum

Mit aktuellem Urteil vom 21. März 2025 (Az. V ZR 1/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut die Anforderungen an den Umgang mit baulichen Veränderungen im Wohnungseigentum konkretisiert.

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