Baugenehmigungen in Berlin 2024: Weiterer Rückgang belastet Wohnungsmarkt
Die Entwicklung der Baugenehmigungszahlen in Berlin kennt seit einigen Jahren nur eine Richtung: steil abwärts. Nun wurden im Jahr 2024 insgesamt noch weniger Wohnungen genehmigt als im ohnehin bereits schwachen Vorjahr. Mit Rückgängen in fast allen Monaten liegt die Gesamtzahl der Baugenehmigungen deutlich unter den Vorjahren und setzt damit den seit Jahren anhaltenden Abwärtstrend fort.
Insgesamt wurden in Berlin nach Angaben des Amts für Statistik im letzten Jahr nur 9.921 Wohnungen bewilligt. Die Zahl der Genehmigungen erreichte im Juni 2024 mit nur 620 Wohnungen einen besonders niedrigen Stand. Bis zum Jahresende 2024 konnten die durchweg niedrigen monatlichen Genehmigungszahlen nicht mehr ausgeglichen werden. Damit wird auch in den kommenden Jahren die Zahl der Fertigstellungen in Berlin weit hinter den Erwartungen zurückbleiben. Nach einem Tiefpunkt von 15.965 fertiggestellten Wohnungen im Jahr 2023 deutet die Entwicklung darauf hin, dass die gesetzte Zielmarke von 20.000 neuen Wohnungen pro Jahr auch in den kommenden Jahren nicht erreicht werden wird – mit gravierenden Folgen für den von Wohnungsmangel geprägten Wohnungsmarkt der Hauptstadt.
Im bundesweiten Vergleich zeigt sich ein ähnliches Bild: Auch auf nationaler Ebene sind die Baugenehmigungszahlen 2024 auf den niedrigsten Stand seit 2010 gesunken, mit nur 215.900 genehmigten Wohnungen – rund 16,8 Prozent weniger als im Vorjahr. Damit bleibt auch das bundesweite Ziel von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr in weiter Ferne.
Angesichts dieser Entwicklung fordert der BFW die künftige Bundesregierung auf, den Wohnungsbau als zentrales Thema zu priorisieren. Laut BFW-Präsident Dirk Salewski müsse der Wohnungsbau nach der Bundestagswahl unter die Top-3-Themen eingeordnet werden. Bezahlbarer Wohnraum sei nicht nur eine soziale Notwendigkeit, sondern auch ein entscheidender wirtschaftlicher Faktor für die gesamte Bundesrepublik.
Im Land Berlin hat der Senat mit dem noch jungen Schneller-Bauen-Gesetz vorgelegt und damit Planungs- und Genehmigungsverfahren ein Stück weit gestrafft. Nun muss auch die künftige Bundesregierung nachziehen und lange geforderte und bereits umfassend erörterte Instrumente und Maßnahmen umsetzen, etwa durch eine Novellierung des Bauplanungsrechts und Einführung des sogenannten Bauturbos § 246e BauGB, einen rechtssicheren Gebäudetyp E sowie ein Absenken der Mehrwertsteuer für den Wohnungsbau.