Wohngeld: Erhöhung um 15 Prozent geplant

Ab Januar 2025 soll das Wohngeld um 15 Prozent bzw. durchschnittlich 30 Euro erhöht werden. Eine entsprechende Verordnung nach § 43 des Wohngeldgesetzes zur Fortschreibung der Wohngeldsätze hat die Bundesregierung im August beschlossen. Die endgültige Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Der staatliche Mietzuschuss wird alle zwei Jahre angepasst, um die steigenden Preise und Mieten zu berücksichtigen.

Das Wohngeld richtet sich an Haushalte, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, aber dennoch über geringe Einkünfte verfügen. Mit der letzten Wohngeld-Reform von 2023 wurde der Kreis der Berechtigten deutlich erweitert. Dadurch können auch Haushalte, die zum Beispiel den Mindestlohn verdienen oder eine vergleichbare Rente beziehen, Wohngeld in Anspruch nehmen. Nach Einschätzung der Bundesregierung könnten im Jahr 2025 etwa 1,9 Millionen Haushalte Wohngeld beziehen, was einen deutlichen Anstieg gegenüber den bisherigen Zahlen darstellt.

Die sogenannte Wohngelddynamisierung, die eine regelmäßige Anpassung an die wirtschaftlichen Gegebenheiten sicherstellt, ist im Wohngeld-Plus-Gesetz verankert, das am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Seit dieser Gesetzesänderung haben nicht nur mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld, sondern auch der durchschnittliche Zuschuss zur Miete wurde schon damals signifikant erhöht – von durchschnittlich 180 Euro auf etwa 370 Euro pro Monat. Auch der Bewilligungszeitraum wurde von 18 auf 24 Monate verlängert. Zudem wurden weitere Zuschüsse für Heizkosten und Klimaschutzmaßnahmen eingeführt.

Die Erweiterung des Wohngeldanspruchs und die regelmäßige Fortschreibung der Zuschusshöhen können die Zahlungsfähigkeit von Mieterhaushalten positiv beeinflussen, was auch für die langfristige Planung von Mietanpassungen relevant ist.

Die Höhe des Wohngelds ist abhängig von Miete, Haushaltsgröße und Wohnort. Wer den Mietzuschuss bekommen kann, lässt sich online mit dem Wohngeld-Plus-Rechner aus dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSK) ermitteln.