Politische Einflussnahme auf den Berliner Mietspiegel? Forderungen der Grünen und Reaktionen des Senats

Die Berliner Grünen fordern eine Reform des Mietspiegels nach Hamburger Vorbild. Kernpunkte sind eine geringere Gewichtung von Bodenrichtwerten und Statusindex sowie ein technisches Herausfiltern angeblich gesetzeswidriger Mieten. Der Senat weist diese Vorschläge zurück. Welche Folgen hätte eine Umsetzung für die Immobilienwirtschaft und den Berliner Wohnungsmarkt?

  • Forderungen der Grünen: 
    • Senkung der Gewichtung von Bodenrichtwerten und Statusindex von ~50 % auf 37 % bei der Ermittlung der Wohnlagen.
    • Stärkere Berücksichtigung weiterer Indikatoren für die Wohnlagebewertung.
    • Herausfiltern von „gesetzeswidrigen Mieten“ bei der Mietspiegelerstellung.
  • Position des Senats: 
    • Keine Möglichkeit, in das bestehende statistische Modell einzugreifen, ohne die Rechtssicherheit des qualifizierten Mietspiegels zu gefährden.
    • Wissenschaftlich fundierte Methodik wurde in der Arbeitsgruppe Mietspiegel von allen Verbänden (auch Mieterverbänden) mitgetragen.
    • Herausfiltern „gesetzeswidriger Mieten“ nicht praktikabel, da es umfassende Vertragskenntnisse erfordern würde und nicht jede als hoch erscheinende Miete gesetzeswidrig sei. Die Mietpreisbremse enthalte zahlreiche Ausnahmen.
  • Bedeutung für die private Immobilienwirtschaft: 
    • Eine Änderung der Gewichtung könnte zu Verzerrungen führen, die den Mietspiegel in seiner Aussagekraft schwächen.
    • Unsicherheiten in der Berechnung könnten rechtliche Angreifbarkeit erhöhen und Investitionen in Neubauten weiter unattraktiv machen.

Fazit

Die vorgeschlagene Anpassung würde den Mietspiegel weniger an objektiven Marktdaten ausrichten und könnte zu politisch motivierten Verzerrungen führen. Eine Reduzierung der Gewichtung von Bodenrichtwerten und Statusindex würde voraussichtlich zu einer flächendeckenden Absenkung der Vergleichsmieten führen – ein Risiko für Eigentümer und Investoren. Das Herausfiltern vermeintlich gesetzeswidriger Mieten ist methodisch und praktisch fragwürdig und könnte zu Rechtsunsicherheiten führen und die Angreifbarkeit des Mietspiegels erhöhen.

Als Mitglied der Arbeitsgruppe Mietspiegel wird sich der BFW Landesverband Berlin/Brandenburg weiterhin dafür einsetzen, einen qualifizierten, rechtssicheren Mietspiegel aus Basis wissenschaftlich fundierter Methoden zu erstellen. Der Mietspiegel ist ein objektives und marktorientiertes Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete, kein Instrument zur politisch motivierten Mietbegrenzung. Mieterinnen und Mieter können sich bei Verdacht eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse von den Mietpreisprüfstellen des Landes Berlin beraten lassen. Die Feststellung, ob Miethöhen im Einzelfall gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, ist Aufgabe der Gerichte, nicht der Arbeitsgruppe Mietspiegel.

Die Forderungen der Berliner Grünen waren auch Gegenstand einer schriftlichen Anfrage der Grünen-Abgeordneten Katrin Schmidberger an den Senat, die sie hier nachlesen können.