Neuer qualifizierter Mietspiegel für Potsdam veröffentlicht

Am 11. Juli 2024 wurde die mittlerweile zehnte Ausgabe des qualifizierten Mietspiegels für die Landeshauptstadt Potsdam veröffentlicht. Der Mietspiegel wurde unter der Leitung des Fachbereichs Wohnen, Arbeit und Integration und mit Unterstützung des BFW Landesverbands Berlin/Brandenburg sowie weiterer wohnungswirtschaftlicher Verbände erstellt. Er basiert auf umfassenden Datensätzen von rund 35.747 Wohnungsmieten im gesamten Stadtgebiet, die von Wohnungsunternehmen und Vermietern bereitgestellt wurden.

Die Mieten in der Stadt sind seit dem letzten Mietspiegel des Jahres 2022 im Schnitt um rund 2,51 % gestiegen und sind damit, im Vergleich zu den stark gestiegenen Lebenshaltungskosten, moderat geblieben, während laut Auswertungen des statistischen Landesamts die Löhne im Land Brandenburg im selben Zeitraum um etwa 10 % gestiegen sind. Damit ergeben sich für viele Mieterinnen und Mieter Erleichterungen hinsichtlich der Mietbelastungsquote. Mit Blick auf die kommenden Herausforderungen für Eigentümer, insbesondere energetische Sanierungen und Anpassungen an den Klimawandel, ist das eine Entwicklung, die so nicht aufrechterhalten werden kann. Bund und Länder müssen hier mit unkomplizierter Förderung unterstützen und von weiteren Mietpreisregulierungen absehen.

Bemerkenswert ist zudem, dass in mehreren Mietspiegelfeldern die Durchschnittsmieten gesunken sind. Eine genauere Analyse der diesen Feldern zugrunde liegenden Datensätze zeigte, dass dies vor allem auf die Zurückhaltung großer Bestandshalter in den letzten Krisenjahren zurückzuführen ist. Zahlreiche Vermieter haben aufgrund gestiegener Instandhaltungs- und Energiekosten sowie höherer Personalkosten zwar Mietanpassungen vorgenommen, jedoch nicht immer den gesetzlich möglichen Rahmen ausgeschöpft. Mieterhöhungen fanden zudem überdurchschnittlich häufig bei Wohnungen statt, die bislang am unteren Ende der Spanne lagen.

Für Vermieter ist der qualifizierte Mietspiegel eine wichtige Grundlage zur Anpassung von Mieten gemäß § 558 BGB. Der Mietspiegel bietet Rechtssicherheit und Transparenz bei Mieterhöhungen und erleichtert die Beurteilung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Potsdamer Mietspiegel ist nicht auf alle Wohnungsarten anwendbar ist, insbesondere nicht auf Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen.

Die Veröffentlichung des Mietspiegels erfolgte im Amtsblatt Nr. 10/2024, und er steht online zur Einsicht und zum Download bereit.