Neue Verordnung verlängert Herabsetzung der Kappungsgrenze in Brandenburg

In Brandenburg hat die Landesregierung eine neue Verordnung zur Herabsetzung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen beschlossen. Damit dürfen auch weiterhin in den von der Verordnung erfassten Gemeinden die Mieten in bestehenden Mietverhältnissen nur um maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren angehoben werden. Die entsprechende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch setzt die reguläre Kappungsgrenze hingegen bei 20 Prozent an.

Die bisherige Brandenburger Verordnung zur Herabsetzung der Kappungsgrenze ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Die nun beschlossene neue Verordnung soll rückwirkend zum 1.1.2021 gelten und umfasst mit 19 Gemeinden elf weniger als die ausgelaufene Verordnung. Neu hinzugekommen sind die Gemeinden Gosen-Neu Zittau, Stahnsdorf und Woltersdorf im Landkreis Oder-Spree.

Auch die Verordnung zur Mietpreisbremse bei neu abzuschließenden Mietverhältnissen ist zum Ende des Jahres 2020 ausgelaufen, so dass derzeit in Brandenburg keine Mietpreisbremse gilt. Allerdings ist auch eine neue Verordnung zur Verlängerung der Mietpreisbremse in Arbeit. Diese soll ebenfalls rückwirkend zum 1.1.2021 in Kraft treten und dieselben 19 Gemeinden erfassen, für die auch die neue Verordnung zur Kappungsgrenze gilt.

Trotz der Verlängerung der beiden Instrumente zur Dämpfung der Mietenentwicklung in Brandenburg zeigt sich damit eine positive Tendenz auf dem dortigen Wohnungsmarkt. Rund ein Drittel der Gemeinden, die unter den zum Jahresende ausgelaufenen Verordnungen noch als Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt galten, werden von den neuen Verordnungen zur Mietpreisbremse und zur Kappungsgrenze nicht mehr erfasst. Der Landesgesetzgeber geht hier also von einer stabilen und ausgeglichen Entwicklung aus.

Vorangegangen war eine Evaluierung der Verordnungen zur Kappungsgrenze und zur Mietpreisbegrenzung in den Jahren 2019 und 2020 durch das Institut F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH im Auftrag des Landes Brandenburg. Dabei sollten die Gutachter einerseits die Wirkungsweisen der bisherigen Umsetzung der Verordnungen in den Gebietskulissen evaluieren und andererseits, soweit erforderlich neue Gebietskulissen mit angespannten Wohnungsmärkten benennen oder, sofern sich die Bedingungen geändert haben, Gebiete aus den Wirkungen der Mietpreisbegrenzung entlassen.

Kurz nach dem Beschluss des Brandenburger Landeskabinetts zur Verlängerung der beiden Verordnungen für nur noch 19 statt bisher 30 Gemeinden hat der Deutsche Mieterbund Land Brandenburg e.V. überraschend seinen Austritt aus dem Bündnis für Wohnen in Brandenburg bekannt gegeben, zu dessen Mitwirkenden auch der BFW Landesverband Berlin/Brandenburg gehört. Die Entscheidung des DMB steht nach einer entsprechenden Bekanntgabe auch im Zusammenhang mit der nunmehr verringerten Anzahl ausgewiesener Gemeinden mit geltender Mietpreisbremse und Kappungsgrenze. Zudem sei die geplante Rückwirkung der neuen Verordnungen rechtlich angreifbar und würde Mieterinnen und Mieter in Brandenburg dem Risiko aussetzen, dass die Rückwirkung kassiert wird, so der Deutsche Mieterbund Land Brandenburg e.V..

Susanne Klabe, Geschäftsführerin des BFW Landesverband Berlin/Brandenburg sagt: „Der Schritt des Deutschen Mieterbund Land Brandenburg e.V. ist erstaunlich. In der gemeinsamen Bündnisarbeit war ein entscheidender Erfolgsfaktor die Tatsache, dass trotz teilweise sehr kontroverser Standpunkte am Ende immer gemeinsam getragene, gute Ergebnisse erreicht werden konnten. Dies haben die Vertreter des DMB im Bündnis auch in der Auftaktveranstaltung vor einigen Monaten noch unterstrichen. Noch vor kurzem hatten wir gemeinsam konstatiert, dass die lösungsorientierten Diskussionen oft das Verständnis für Positionen der Partner erhöht haben. Sie waren ein entscheidender Schlüssel für den Erfolg der gemeinsamen Arbeit. Für den möglicherweise politisch motivierten Schritt gab es keine Anzeichen. Er ist bedauerlich und dem gemeinsamen Ziel nicht förderlich, nämlich Wohnen in Brandenburg partnerschaftlich zu organisieren.“