Grundsteuerreform: Finanzgericht Berlin-Brandenburg bestätigt Verfassungsmäßigkeit

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit zwei aktuellen Urteilen vom 4. Dezember 2024 die Verfassungsmäßigkeit des neuen grundsteuerlichen Bewertungsrechts im sogenannten Bundesmodell bestätigt. Damit folgte das Gericht den bisherigen Entscheidungen anderer Finanzgerichte und wies die eingereichten Klagen gegen die Grundsteuerreform ab.

Die Entscheidungen betreffen die Bundesländer Berlin und Brandenburg sowie zahlreiche weitere Bundesländer, die das Bundesmodell zur Berechnung der Grundsteuer anwenden. Die klagenden Immobilieneigentümer hatten grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die gesetzliche Neuregelung geltend gemacht, unter anderem in Bezug auf die Bodenrichtwerte und die typisierten Mietwerte. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und bejahte die Vereinbarkeit mit den einfach-rechtlichen sowie verfassungsrechtlichen Vorgaben.

Worum ging es in den Verfahren?

Die beiden verhandelten Fälle bezogen sich auf Eigentumswohnungen in Berlin. In einem Fall (Az.: 3 K 3170/22) wurde die Wohnung selbst genutzt, im anderen Fall (Az.: 3 K 3142/23) war die Immobilie fremdvermietet und wurde als Musterklage vom Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. unterstützt. Die Kläger bemängelten insbesondere die Bodenrichtwerte, die ihrer Meinung nach nicht korrekt ermittelt worden seien, sowie die typisierte Miete nach Anlage 39 des Bewertungsgesetzes (BewG), die ihrer Auffassung nach weit über der tatsächlichen Marktmiete lag und auch nicht durch Mieterhöhungen erreichbar sei.

Gericht sieht keine Rechtsverstöße

Das Finanzgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Bescheide und sah keine Verstöße des Gutachterausschusses bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte. Zudem stellte das Gericht klar, dass es den gesetzlichen Bewertungsmaßstäben folgt und die Regelungen des Bewertungsgesetzes nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Es betonte, dass sich die Kläger nicht auf die seit Dezember 2024 bestehende Möglichkeit berufen hatten, durch ein Verkehrswertgutachten einen niedrigeren Wert nachzuweisen.

Bedeutung für Immobilieneigentümer

Mit diesen Entscheidungen erhält die umstrittene Grundsteuerreform weiteren juristischen Rückenwind. Die neuen Bewertungsmaßstäbe bleiben vorerst in Kraft, auch wenn Revisionen beim Bundesfinanzhof bereits anhängig sind. Eigentümer in Berlin und Brandenburg müssen sich somit darauf einstellen, dass die festgelegten Bodenrichtwerte und die typisierten Mietansätze die Basis für ihre künftige Grundsteuerbelastung bleiben.

In diesem Zusammenhang stellt sich für viele Unternehmen die Frage, wie sie mit den aktuellen Grundsteuerbescheiden umgehen sollten. Ein hilfreicher Beitrag im Newsroom des BFW Bundesverbands zeigt auf, welche Handlungsoptionen bestehen und ob ein Einspruch sinnvoll ist.

Fazit

Auch wenn das Bundesmodell mit den jüngsten Urteilen des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg derzeit als verfassungskonform gilt, bleibt abzuwarten, wie der Bundesfinanzhof in den anhängigen Revisionsverfahren entscheidet. Für die Immobilienwirtschaft bedeutet dies weiterhin Unsicherheit, insbesondere in Bezug auf die langfristigen finanziellen Auswirkungen der neuen Grundsteuerbewertung. Der BFW Landesverband Berlin/Brandenburg wird die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen und über alle Neuigkeiten informieren.