Fortbildungspflicht für Immobilienverwalter bleibt bestehen
Die Fortbildungspflicht für Immobilienverwalter bleibt erhalten. Der Bundestag hat im Rahmen der Beratungen zum Bürokratierückbaugesetz beschlossen, dass Wohnimmobilienverwalter auch künftig regelmäßig Weiterbildungen absolvieren müssen. Für Immobilienmakler hingegen soll die gesetzliche Fortbildungspflicht entfallen. Abschließend muss sich noch der Bundesrat mit dem Gesetz befassen.
Nach der bisherigen Rechtslage müssen Immobilienverwalter und Immobilienmakler innerhalb von drei Jahren jeweils 20 Stunden Weiterbildung nachweisen. Die Grundlage dafür findet sich in der Gewerbeordnung und der Makler- und Bauträgerverordnung. Ursprünglich war vorgesehen, diese Pflicht für beide Berufsgruppen vollständig abzuschaffen. Im parlamentarischen Verfahren wurde dies nun korrigiert: Für Verwalter bleibt die Pflicht bestehen.
Was gilt für Verwalter?
Wohnimmobilienverwalter müssen sich weiterhin regelmäßig fortbilden. Inhaltlich kommen insbesondere Themen wie rechtliche Grundlagen, kaufmännische Fragen, Verwaltung von Wohnungseigentums- und Mietobjekten, technische Grundlagen, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz in Betracht.
Erleichterungen soll es aber bei der Bürokratie geben: Die Pflicht, Weiterbildungen auf einem speziellen Formular gegenüber der Behörde zu bestätigen, soll entfallen. Auch die Aufbewahrungsfrist für Weiterbildungsnachweise soll von fünf auf drei Jahre verkürzt werden.
Dass die Fortbildungspflicht für Immobilienverwalter erhalten bleibt, ist nachvollziehbar. Die Anforderungen an die Verwaltung von Mietobjekten und Wohnungseigentum sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Mietrecht, WEG-Recht, energetische Anforderungen, Förderfragen, technische Standards und Verkehrssicherungspflichten verlangen aktuelles Fachwissen und eine professionelle Umsetzung in der Praxis.
Gleichzeitig ist richtig, überflüssige Nachweis- und Formularpflichten abzubauen. Bürokratierückbau darf nicht bedeuten, fachliche Qualität zu schwächen. Er sollte vielmehr dort ansetzen, wo Verfahren vereinfacht werden können, ohne die Professionalität der Branche infrage zu stellen.
Seminarangebot des BFW Landesverbands
Der BFW Landesverband Berlin/Brandenburg unterstützt seine Mitgliedsunternehmen seit vielen Jahren mit einem breiten Seminar- und Veranstaltungsangebot. Die Themen reichen von Miet- und Wohnungseigentumsrecht über Förderprogramme bis hin zu den Niederungen von Milieuschutz und Zweckentfremdung, aber auch technischen, steuerlichen und verwaltungspraktischen Fragen.
Gerade vor dem Hintergrund der fortbestehenden Weiterbildungspflicht für Verwalter bleibt dies ein wichtiger Baustein, um Fachwissen aktuell zu halten, rechtliche Risiken zu minimieren und die tägliche Verwaltungspraxis sicher zu gestalten.
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