Die Solarpflicht kommt: Welche Lösungen gibt es für die Wohnungswirtschaft?

Ein Gastbeitrag von Florian Herrmann und Uwe Lebelt, Gründer von AUXOLAR

Photovoltaik

Im Juni hat die Bundesregierung ein "Klimaschutz-Sofortprogramm 2022" beschlossen. Vorgesehen war im ursprünglichen Entwurf auch eine bundesweite sogenannte Solarpflicht: Bei Neubauten im ganzen Bundesgebiet hätten demnach zukünftig mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche mit Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen bestückt werden müssen. Bei Bestandsbauten wären die Auflagen erst bei grundlegenden Dachsanierungen zum Tragen gekommen. In den endgültigen Beschlussentwurf hat es die Solarpflicht für alle nicht geschafft.

Der Gebäudesektor wird dennoch nicht umhinkommen, einen Beitrag zur Erreichung der auf 2045 vorverlegten Klimaschutzziele zu leisten. Die Wichtigkeit der Integration gebäudenaher und CO²-armer Energiegewinnung zeigt sich auch in der anhaltenden politischen Diskussion um die Solarpflicht. Während der scheidende Bundeswirtschaftsminister Altmaier noch über eine Duldungspflicht für Hauseigentümer nachdachte, haben die Grünen die Debatte ins Europaparlament getragen, um die Pflicht auf EU-Ebene zu verankern. Und hier stehen die Chancen gar nicht schlecht, denn mit dem Klimapaket „Green Deal“ soll die EU-Wirtschaft schließlich schrittweise klimaneutral umgestellt werden.

In den oberen Ebenen ist natürlich noch nichts entschieden. Solange der Bund oder die EU aber keine Fakten schaffen, bleiben die Länder am Ball. Die Solarpflicht ist daher alles andere als Zukunftsmusik: Die ersten Bundesländer nehmen bereits eine Vorreiterrolle ein – und Projektentwickler, Bauherren und Bestandshalter in die Pflicht. So auch in Berlin. Hier greifen die Auflagen bereits ab 2023.

Was bedeutet das für Wohnungsbauunternehmen und private Eigentümer? Wir stellen unterschiedliche Modelle vor.

Wie wird die Regelung in Berlin umgesetzt?

Der Berliner Senat hat beschlossen, dass die Solardachpflicht für Neubauten und Bestandsgebäude, bei denen das Dach wesentlich umgebaut wird, ab dem 1. Januar 2023 greifen wird. Dabei gelten gestaffelte Mindestanforderungen:

  • bei maximal zwei Wohnungen müssen Photovoltaik-Anlagen mit zwei Kilowatt installiert werden,
  • bei Wohngebäuden mit drei bis fünf Wohnungen sind Anlagen mit drei Kilowatt erforderlich sowie
  • bei Gebäuden mit sechs bis zehn Wohnungen Anlagen mit sechs Kilowatt.

Bei aller Notwendigkeit zum Klimaschutz gibt es durchaus Kritik an der Gesetzgebung. Verbraucherschützer warnen vor Herausforderungen bei der Umsetzung; private Bauherren und Wohnungsbauunternehmen befürchten steigende Kosten.

Neue Ideen sind gefragt – und bereits am Markt vorhanden

Wir bei AUXOLAR haben diese Entwicklung schon lange vorhergesehen und uns dafür gerüstet. In Teamarbeit werden bei AUXOLAR smarte Solarenergie-Lösungen für Mehrfamilienhäuser entwickelt – also für die Art von Immobilien, in denen die meisten Deutschen leben. In Deutschland werden gerade einmal 2,5 Prozent des Potenzials für die Erzeugung von Solarenergie genutzt. Dabei scheint hier die Sonne gebietsweise über 1.000 Stunden im Jahr. Dieses Potenzial gilt es clever zu nutzen und dazu können wir alle einen Beitrag leisten.

AUXOLAR’s Strategie der wohnungsbezogenen PV-Anlagen stellt eine Alternative zur gängigen Lösung des Mieterstroms für Mehrfamilienhäuser dar, bei dem die Belieferung in der Regel über Dritte – meistens einen Energiedienstleister – läuft. Bei wohnungsbezogenen Anlagen entfällt die Einspeisung des überschüssigen Stroms ins öffentliche Netz. Dafür erhalten Teilnehmer der Wohnungswirtschaft die Möglichkeit, ihre Mieterinnen und Mieter sozialverträglich in die Energiewende mit einzubeziehen, ohne komplexe Vertragsmodelle aufsetzen zu müssen. Die Verwaltung erfolgt zeitgemäß über eine digitale Plattform. 

Überblick über unterschiedliche PV-Modelle in der Immobilienwirtschaft

Welche Art von Photovoltaikanlage auf dem Dach aufgebaut werden soll, schreibt der Gesetzgeber mit der Solarpflicht nicht vor. Grundsätzlich kann man zwischen vier verschieden Arten der Photovoltaik entscheiden. Diese verschiedenen Arten haben sich in den letzten 20 Jahren herauskristallisiert und werden maßgeblich aus der Regulatorik aus dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) geregelt. Nachfolgend finden Sie einen Überblick der verschiedenen Eigenschaften:

Photovoltaik-Lösungen

Außerdem gibt es umfangreiche Förderprogramme für den Ausbau der Photovoltaik in Form von Investitionszuschüssen und Darlehen, beispielsweise durch die Investitionsbank Berlin. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.  Die Umbaumaßnahmen können überdies als energetische Modernisierung auf die Miete umgelegt werden. Selbst mit einer Mieterhöhung bleibt die Modernisierung für Mieterinnen und Mieter erschwinglich, denn sie senken dadurch ihre Stromkosten um 20 bis 30 Prozent.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.auxolar.com

florianherrmann
uwelebelt

AUXOLAR ist eine Gründung von Florian Herrmann, zuvor Business Development Manager bei SOLARWATT, und Uwe Lebert, langjähriger Business Development Manager bei ENGIE und VATTENFALL. Die Motivation zur Gründung von AUXOLAR bildete das Ziel, die Energiewende zu demokratisieren und regenerative Energien in Mehrfamilienhäusern nutzbar zu machen. Bei der Umsetzung dieser Vision werden sie von einem 17-köpfigen Mitarbeiterteam unterstützt.

Bei Fragen und Anmerkungen kontaktieren Sie gerne unseren Key Account Manager Daniel Budisky.

Kontaktdaten

AUXOLAR GmbH
Waldemarstr. 37A
10999 Berlin

Daniel Budisky
Key Account Manager

daniel.budisky@auxolar.com
+49 172 8720819