Der "zertifizierte Verwalter"

Nach dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) gehört ab dem 1. Dezember 2022 zur ordnungsmäßigen Verwaltung die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt (§ 26a Absatz 1 Wohnungseigentumsgesetz).

Um eine einheitliche Qualität der Zertifizierung sicherzustellen, ist eine bundeseinheitliche Regelung des Prüfungsverfahrens und der Prüfungsgegenstände erforderlich. Im Dezember 2021 wurde dazu die erforderliche Rechtsverordnung im Bundesrat verabschiedet. Sie führt neben näheren Bestimmungen über den Inhalt und das Verfahren der Prüfung auch Befreiungen von der Prüfungspflicht aus. Von zusätzlichen Prüfungen ausgenommen sind sowohl Immobilienkaufleute und Kaufleute in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft sowie geprüfte Immobilienfachwirte und Personen mit einem Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt. Sie sind einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt. Dies ist entscheidend, da sich nur die Unternehmen als zertifizierte Verwalter bezeichnen dürfen, in denen die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung Beschäftigten entweder die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder eine der oben genannten gleichgestellten Qualifikationen besitzen.

Bezüglich der Fortbildungs- und Berufszugangsprüfungen wird die Verordnung des Bundesjustizministeriums derzeit von der IHK Berlin in Ausbildungs- und Prüfungsinhalte überführt. Bislang konnte die IHK noch keine Zeitschiene in Aussicht stellen. Sobald erste Termine von der IHK bekannt gegeben werden, werden wir Sie darüber informieren.