Berliner Bündnis nimmt Mieten und Mieterschutz in den Fokus – die Big Points des Bündnispapiers zum Thema Mieten im Überblick

Der Vorstandsvorsitzende des BFW Berlin/Brandenburg, Christopher Weiß, wird heute im Namen des Verbandes das Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen in Berlin unterzeichnen. Das Bündnis ist eine politische Übereinkunft zu Wohnungsneubau, Mieten und Stadtentwicklung. Es ist ein Bekenntnis, das am 20.06.2022 nach mehr als viermonatigen Verhandlungen verabschiedet und zum Abschluss gebracht werden konnte. Gesteuert wurde der Prozess über die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey, die Senatoren Klaus Lederer, Andreas Geisel, und Bettina Jarasch.

"Mieten" und "Mieterschutz" sind zentrale Themen des Bndnispapiers. Das Wohnen wird als die soziale Frage unserer Zeit herausgestellt. Das Land Berlin und die Bündnispartnerinnen und -partner bekennen sich mit der Unterzeichnung des Bündnisses zur Mieterstadt Berlin, in der mehr als 80% der Haushalte zur Miete wohnen. Die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt, die stark gestiegenen Baukosten, aber auch Energie- und Verbraucherpreise erhöhen die Wohnkostenbelastung insbesondere für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Die Bündnispartnerinnen und -partner wollen gemeinsam zur Abmilderung dieser Effekte einen aktiven Beitrag gegen den Kostenanstieg für die privaten Haushalte leisten. Bei allen Anstrengungen soll die Leistungsfähigkeit der Unternehmen und das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet werden.

Mieten und Mieterschutz

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Wohnraumangebote

Große private Wohnungsunternehmen (Definition: Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohneinheiten im Eigenbestand) verpflichten sich, in der Wiedervermietung 30% an WBS-Berechtigte zu vergeben (Grundlage: WBS-Einkommensgrenze bis 180% der Einkommensgrenzen nach § 9 Abs. 2 WoFG). Einmal jährlich soll dies in geeigneter, unbürokratischer Weise gemeldet werden. Die Verbände wirken auf ihre Mitglieder ein, sich dieser Verpflichtung anzuschließen.

Ein unternehmensübergreifender Wohnungstausch soll unterstützt werden.

Leistbare Mieten

Härtefallregel („Berliner Mietbelastungsgrenze“): Bei bestimmten Einkommensgruppen sollen Mieterhöhungen nicht zu einer Haushaltsbelastung von mehr als 30% des jährlichen Haushaltsnettoeinkommens für die Miete führen. Haushalte mit niedrigem oder geringem Einkommen sollen bei Mieterhöhungen deshalb vor einer Überlastung geschützt werden (Grundlage: 180% der Einkommensgrenzen nach § 9 Abs. 2 WoFG). Bei entsprechenden Einkommensnachweisen und einer angemessenen Wohnungsgröße etc. wird von großen privaten Wohnungsunternehmen (Definition siehe oben) in diesen Fällen auf eine Mieterhöhung verzichtet, die zu einer Belastung oberhalb der 30%-Grenze führt. Wohngeld und ähnliche Leistungen werden in die Ermittlung der 30%-Grenze einbezogen. Überschreitet die Wohnfläche oder das Einkommen die geschilderten Grenzen, erfolgt keine anteilige Absenkung.

„Berliner Mietentwicklungsgrenze“: Die Bundesregierung plant die Absenkung der mietrechtlichen Kappungsgrenze von 15% auf 11%. Die großen privaten Wohnungsunternehmen (Definition siehe oben) werden sich bereits ab Unterzeichnung des Bündnisses an dieser neuen Kappungsgrenze orientieren. Zudem werden sie bei Haushalten mit einem Einkommen bis 180% der Einkommensgrenzen nach § 9 Abs. 2 WoFG Mieterhöhungen um jährlich nicht mehr als 2% vornehmen.

Das Land Berlin und die Bündnispartnerinnen und -partner setzen auf das Instrument eines rechtssicheren, qualifizierten Mietspiegels und erkennen diesen jeweils an. Die Einhaltung der mietrechtlichen Vorgaben unter Anwendung des Mietspiegels wird zugesichert. Die Ausnahmetatbestände für die Anwendung der Mietpreisbremse bleiben vollumfänglich bestehen.

Zusammen mit den in der AG Mietspiegel vertretenen wohnungswirtschaftlichen Verbänden wird eine Leitlinie für Möblierungszuschläge entwickelt. Möblierungszuschläge sind von den Bündnispartnerinnen und -partnern entsprechend auszuweisen.

Vermeidung von Wohnungsverlust und Diskriminierung

Die Bündnispartnerinnen und -partner verzichten möglichst auf Bonitätsauskünfte von privaten Auskunfteien.

Die wohnungswirtschaftlichen Verbände wirken auf ihre Mitglieder ein, im Falle einer kombinierten ordentlichen und fristlosen Kündigung, die sogenannte „Schonfristregelung“ auch auf die ordentliche Kündigung auszuweiten und diese bei entsprechender Sachlage neben der fristlosen Kündigung ebenfalls zurückzunehmen.

Milieuschutz

Es wird eine AG Milieuschutz eingerichtet, die innerhalb eines Jahres unter Beteiligung der wohnungswirtschaftlichen Verbände und der Bezirke die bisherige Genehmigungspraxis evaluiert und Verbesserungsvorschläge zur Vereinfachung, Vereinheitlichung und Verkürzung der bisherigen Genehmigungspraxis erarbeitet.

Weitere Arbeit des Bündnisses

Das Bündnis trifft sich im Dezember 2022 erneut und zieht eine erste Zwischenbilanz. Die vereinbarten Maßnahmen und Ziele werden kontinuierlich evaluiert, öffentlich kommuniziert und ggfs. nachjustiert.

Das Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen gilt nach Unterzeichnung zunächst für 5 Jahre bis zum 20.06.2027.

Das komplette Bündnispapier erhalten Sie hier zum Download in unserem Mitgliederbereich.