Berlin, Hamburg, München: Deutsche Großstädte fordern Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Praxis des vor allem in Berlin vielfach eingesetzten kommunalen Vorkaufsrechts gekippt hatte, drängen die drei größten deutschen Städte Berlin, Hamburg und München auf eine Reform des Baugesetzbuches, die das Vorkaufsrecht stärken soll.

Berlin hatte bereits Ende des vergangenen Jahres und kurz nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht, mit der eine Änderung des Ausschlussgrundes nach § 26 Nr. 4 BauGB erreicht werden soll. Der Senat möchte das Gesetz dahingehend ändern, dass ein bezirkliches Vorkaufsrecht nur ausgeschlossen ist, wenn keine Anhaltspunkte für eine künftige Beeinträchtigung der mit der Erhaltungssatzung verfolgten Ziele vorliegen. Sollte das Land Berlin mit der Gesetzesinitiative auf Bundesebene erfolgt haben, könnten die Bezirke mit der bisherigen Vorkaufspraxis fortfahren.

München und Hamburg schlossen sich der Forderung Berlins an und setzen sich ebenfalls für eine Neuregelung des kommunalen Vorkaufsrechts auf Bundesebene ein. Ende Januar 2022 teilten die drei Städte mit, eine Reform durch den Bundesgesetzgeber sei nötig, um das Vorkaufsrechts als Ultima Ratio gegen Spekulation, steigende Mieten und die Verdrängung von Bewohnern wieder rechtssicher ausüben zu können.

Einer schnellen Gesetzesreform erteilte die FDP-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Bauausschusses im Bundestag, Sandra Weeser, jedoch vorerst eine Absage. Eine Neuregelung halte sie für überstürzt. Zunächst müsse die Ampelkoalition prüfen, welche wissenschaftlich erwiesenen Vorteile eine solche Regelung für die Bürger habe. Diese Vorgehensweise entspreche auch dem Prüfauftrag, den sich SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag gegeben haben, so Weeser gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Ein neues Vorkaufsrecht müsse nicht nur rechtssicher sein, sondern auch Schutz vor Missbrauch und einer Überforderung der kommunalen Finanzen bieten.

Eine schriftliche Anfrage an den Berliner Senat hatte zuletzt offengelegt, dass die Berliner Bezirke bisher in 96 Fällen das Vorkaufsrecht in sozialen Erhaltungsgebieten zogen und damit insgesamt 2.674 Wohnungen zu einem Gesamtpreis von rund 530 Millionen Euro erwarben. Von den 96 ausgeübten Vorkaufsfällen sind 14 noch nicht bestandskräftig und befinden sich im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren.