Fernwärme droht an Kostenneutralität zu scheitern – Nachbesserung erforderlich

Berlin, 04.03.2024. Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen fordert gemeinsam mit fünf weiteren Verbänden eine Novelle der Wärmelieferverordnung. „Durch den Umstieg auf Fernwärme darf laut Gesetz erstmal keine Kostensteigerung entstehen. Fernwärme ist aber faktisch in den meisten Fällen teurer. Vermieter würden mit den Kosten allein gelassen, dürfen sie nicht auf die Mieter umlegen. Die „Kostenneutralität“ muss jedoch so berechnet werden, damit die Umstellung auf Fernwärme in der Praxis gelingen kann. Niemand wird sonst die Investition vornehmen und das eigentliche Ziel, die kommunale Wärmeplanung misslingt“, betont BFW-Präsident Dirk Salewski in Berlin.

„Ziel der gewerblichen Wärmelieferung ist die Befreiung des Vermieters von Investitionskosten ohne Mieterhöhung nach einer Modernisierung für die Mieterinnen und Mieter. Klimaschutz muss auch im Mietwohnungsbestand wirtschaftlich und sozial tragfähig funktionieren. Die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung ist hierfür ein wichtiges Instrument. Die Versorgung mit Fern- und Nahwärme darf nicht am Mietrecht scheitern. Wenn die Wärmewende insbesondere im vermieteten Wohnungsbestand gelingen soll, muss dringend mietrechtlich nachgebessert werden. Benötigt wird eine gesetzliche Sonderregelung oder zumindest eine gesetzliche Klarstellung. Damit die Wärmewende gelingt, müssen dringend Gespräche stattfinden, wir stehen bereit“, so der BFW-Präsident.

 

Hintergrund:

Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.