Degressive AfA ist Schritt in richtige Richtung - Kosten senken durch weitere Entlastungen

Berlin, 29.08.2023. Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen begrüßt den aktualisierten Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Wachstumschancengesetz. Dieser enthält nun auch eine degressive AfA für den Wohnungsneubau. „Alles, was das Bauen in Deutschland günstiger macht, ist richtig und wird dringend benötigt. Die Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten können aber nur ein kleiner Teil der Lösung sein. Die Lage beim Wohnungsbau verlangt weitere Maßnahmen, um den Abwärtstrend zu stoppen“, erklärt BFW-Präsident Dirk Salewski in Berlin.

„Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es ist allerdings noch ein weiter Weg, um beim Wohnungsbau eine echte Trendwende zu erreichen. Viele weitere Schritte sind nötig. Wir benötigen dringend hunderttausende Wohnungen, die bezahlbar sind. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Bauen und Wohnen noch nie so teuer waren. Deswegen müssen wir grundsätzlich die Kosten senken, indem wir Bau-Standards nicht immer weiter erhöhen. Nur mit Vernunft und Augenmaß meistern wir die zwei größten Herausforderungen: bezahlbarem Wohnraum zu schaffen und unsere Verantwortung beim Klimaschutz zu erfüllen“, so der BFW-Präsident.

„Wir brauchen jetzt dringend pragmatische Lösungen: Die Erwerbsnebenkosten müssen runter, es braucht verlässliche Rahmenbedingungen, klare Finanzierungs- und Förderbedingungen, realistische Standards, damit der dringend benötigte Wohnungsneubau auch realisiert werden kann. Planungs- und Genehmigungsverfahren brauchen einen Turbo. Wir geraten sonst weiter in einen Abwärtstrend mit Konsequenzen, wie einem Verlust an Fachkräften und sozialen Verwerfungen“, fordert Dirk Salewski.

 

Hintergrund:

Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.