CO₂-Kostenteilung für Heizen von Gebäuden erhöht Kosten und Bürokratie – Sachverständigenrat wurde ignoriert

Berlin, 10.11.2022. Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen reagiert mit Unverständnis auf die Einführung der CO₂-Kostenaufteilung, die bereits heute im Bundestag verabschiedet werden und zum 1. Januar in Kraft treten soll. „Wenn die Bundesregierung Mieterinnen und Mieter wirklich entlasten will, dann gehört die CO₂-Abgabe komplett ausgesetzt. Das Instrument der CO₂-Bepreisung ist sinnvoll, – wenn es durch die Verteuerung von Energie eine Lenkungswirkung erzielt. Das ist derzeit aber nicht der Fall“, erklärte BFW-Präsident Dirk Salewski in Berlin.

„Die Energiekosten sind ohnehin so hoch, dass jeder versucht, jede Kilowattstunde einzusparen. Absurderweise wird durch die CO₂-Abgabe der Energiepreis künstlich verteuert“, so der BFW-Präsident.

„Und es wird noch absurder: durch die heute beschlossene Aufteilung der CO₂-Abgabe auf Mieter und Vermieter kommen bei Vermietern Verwaltungskosten von mindestens 210 Millionen Euro dazu. Das sind nicht unsere Zahlen, das ist der Betrag, der als Kostenabschätzung im Gesetzentwurf steht. Das ist Geld, das dann für sinnvolle Investitionen für Energieeinsparung und Klimaschutz fehlt. Diese Politik ist keinem mehr zu erklären“, sagte Salewski.

„Mehr Aufwand für die Vermieter und keine Lenkungswirkung, die die CO₂-Kostenteilung entwickelt – das ist angesichts der Lage nicht vermittelbar. Auch ich wurde vom Bauausschuss angehört. Das einhellige Urteil der Sachverständigen war, dass dieses Gesetz nicht den gewünschten Zweck erfüllt. Es trotzdem so durchzudrücken, ist kein Zeichen von Stärke, sondern von Beratungsresistenz“, mahnte Dirk Salewski.

Hintergrund:

Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.