Rot-Grün-Rotes 100-Tage-Programm: Änderung der Berliner Bauordnung hat Priorität

Eine zügige Änderung der Berliner Bauordnung hat für den neuen Senat Priorität. Noch innerhalb der ersten 100 Amtstage von Rot-Grün-Rot soll ein entsprechender Gesetzesentwurf vorgelegt werden. Das geht aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen auf eine schriftliche Anfrage des CDU-Abgeordneten Stefan Evers hervor.

Bereits zum Ende der vergangenen Legislatur hatte der damals noch rot-rot-grüne Senat eine Änderung der Bauordnung angestrebt. Aufgrund bröckelnder Unterstützung der SPD-Fraktion und nach deutlicher Kritik des BFW Landesverbands und weiterer wohnungswirtschaftlicher Verbände wurde das Anliegen jedoch zunächst auf Eis gelegt.

Der neue Entwurf für ein 6. Gesetz zur Änderung der Berliner Bauordnung befinde sich zwar aktuell noch in der Abstimmung, die Inhalte würden aber im Wesentlichen dem im letzten Jahr eingereichten Entwurf entsprechen, so Senatsbaudirektorin Petra Kahlfeldt. Das heißt, weiterhin im Änderungsentwurf vorgesehen sein dürften: die Aufnahme der Typengenehmigung, um das serienmäßige Bauen, insbesondere im Hinblick auf den Wohnungsbau zu erleichtern; Änderungen bei den bauaufsichtlichen Verfahren, die für Rechtssicherheit und Beschleunigung sorgen sollen und ein Wegfall der Aufzugpflicht nach § 39 BauO Bln bei Aufstockung um bis zu zwei Geschosse, mit dem die vertikale Nachverdichtung vorangetrieben werden soll.

Der Änderungsentwurf sieht demnach auch weiterhin Vorschriften zur Grundstücks-, Dach- und Fassadenbegrünung vor. Diese waren bereits im Entwurf des letzten Jahres enthalten. Neu soll aber sein, dass diese Vorschriften erst mit einer zeitlichen Verzögerung in Kraft treten sollen. Grund seien die zu erwartenden Auswirkungen auf die Baukosten, die sich am langen Ende auch auf die Mieten niederschlagen werden. Die Zeit bis zum Inkrafttreten der Klimaschutzvorschriften solle genutzt werden, um entsprechende Anreiz- und Förderprogramme zu schaffen, so die Senatsbaudirektorin auf die schriftliche Anfrage des CDU-Abgeordneten.

Bei der Verbändeanhörung zum Änderungsentwurf im vergangenen Jahr hatte der BFW Berlin/Brandenburg deutliche Kritik an der geplanten Pflicht zur Begrünung von Grundstücken, Dächern und Fassaden geübt. Aufgrund des knappen Baulands in Berlin ist es fatal, feste Vorgaben zur anteilsmäßigen Begrünung von Grundstücksflächen zu erlassen und damit die Gestaltungsmöglichkeiten von Grundstücken und Gebäuden zur Schaffung von Wohnraum von vornherein einzuschränken. Intensive Dach- und Fassadenbegrünungen werden zudem deutlich höhere Bau-, Miet- und Betriebskosten nach sich ziehen.

Ein Teil der Kritik wurde immerhin ernst genommen. Der Senat möchte die zu erwartenden Kostensteigerungen mit einem Anreiz- und Förderprogramm abmildern. Abzuwarten bleibt aber, ob diese so gestaltet werden, dass Begrünungsmaßnahmen bei den ohnehin enorm gestiegenen Baukosten wirtschaftlich tragfähig umsetzbar sein werden und am Ende nicht zu weiteren Mietsteigerungen führen. Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass zur gesamten Miete auch die Betriebskosten gehören. Eine intensive Dachbegrünung und vor allem Grünflächen an der Gebäudefassade benötigen aber ausgeklügelte Bewässerungsanlagen und müssen fortlaufend gepflegt und instandgehalten werden. Kostensteigerungen der sogenannten zweiten Miete sind damit vorprogrammiert.

Hier gelangen Sie zur Antwort auf die schriftliche Anfrage zur Überarbeitung der Bauordnung