Novellierung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) – deutliche Verschärfung der Anforderungen an Ladeinfrastruktur in Gebäuden
Im Mai wurde die EU-Gebäuderichtlinie verabschiedet und muss nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht übertragen werden. Erforderlich ist damit auch eine Novellierung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG), die Immobilieneigentümer vor neue Herausforderungen stellen wird, denn die Anforderungen an Ladeinfrastruktur in Gebäuden werden deutlich verschärft. Der deutsche Gesetzgeber sollte bei der Umsetzung daher alle Spielräume nutzen, um die tatsächlichen Bedarfe zu berücksichtigen und die wirtschaftliche Tragfähigkeit sicherzustellen.
Aktuelle Anforderungen und neue Vorgaben der EU
Bereits seit März 2021 verpflichtet das GEIG Bauherren dazu, Leitungsinfrastruktur und Ladepunkte für Elektrofahrzeuge in Neubauten oder bei umfassenden Renovierungen ab einer bestimmten Anzahl an Stellplätzen zu installieren. Dabei gelten je nach Art des Gebäudes unterschiedliche Vorgaben für Wohn- und Nicht-Wohngebäude. Die neue EPBD-Richtlinie erweitert diese Vorgaben nun erheblich und erhöht die Anzahl der geforderten Ladepunkte in Gebäuden deutlich.
Die neuen EPBD-Vorgaben sehen vor, dass in Wohngebäuden mit mehr als drei Stellplätzen bei Neubauprojekten sowie bei größeren Renovierungen im Bestand eine Vorverkabelung für mindestens 50 Prozent der Stellplätze eingerichtet wird. Für die übrigen Stellplätze sollen Schutzrohre installiert werden, um eine spätere Nachrüstung zu erleichtern.
Für neue Wirtschaftsgebäude oder bestehende Wirtschaftsimmobilien, die grundlegend renoviert werden, fordert die EPBD einen Ladepunkt für jeweils fünf Stellplätze. Besonders hohe Anforderungen gelten dabei aber für Bürogebäude, in denen mindestens ein Ladepunkt für je zwei Stellplätze installiert werden soll.
Wirtschaftliche Herausforderungen für Eigentümer
Das Ziel, die Ladeinfrastruktur zu stärken und so die Akzeptanz der E-Mobilität zu fördern, wird von der Immobilienwirtschaft grundsätzlich unterstützt. Allerdings müssen hier Aufwand und Nutzen für Immobilieneigentümer in einem angemessenen Verhältnis stehen. Für viele Immobilienbesitzer könnten die steigenden Anforderungen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen – besonders wenn umfassende bauliche Maßnahmen erforderlich sind, um die geforderte Infrastruktur nachträglich einzurichten.
Die Vorgaben für neue Ladeinfrastruktur müssen daher praxistauglich und an den tatsächlichen Bedarfen ausgerichtet sein. Ein flächendeckender Einbau könnte in Bestandsimmobilien umfangreiche und kostspielige Baumaßnahmen erfordern, obwohl die Nutzung der Ladeinfrastruktur möglicherweise nur in geringerem Umfang gefragt ist. Die Bundesregierung hat bei der Umsetzung der EPBD-Vorgaben in das nationale GEIG die Möglichkeit, Gestaltungsspielräume zu nutzen und sollte dabei eine flexiblere Ausgestaltung erwägen, die eine bedarfsgerechte Planung ermöglicht und der wirtschaftlichen Situation der Immobilieneigentümer Rechnung trägt.