Novelle des Gebäudeenergiegesetzes passiert den Bundestag: EH 55 ab 2023 Standard

Nachdem noch einige wesentliche Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen wurden, hat der Bundestag am 7. Juli die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen, der Bundesrat hat am Tag darauf zugestimmt. Damit treten die Regelungen des neuen GEG am 1. Januar 2023 in Kraft und mit ihnen die Anhebung des Neubaustandards auf Effizienzhausniveau EH 55.

Im ursprünglichen Entwurf aus dem Klimaschutz- und Wirtschaftsministerium von Robert Habeck (B`90/Die Grünen) waren noch höhere Anforderungen an den Wärmeschutz vorgesehen. Auch aufgrund des Engagements des BFW Bundesverbands und weiterer Immobilienverbände haben diese Regelungen jedoch keinen Einzug in die final beschlossene Fassung gefunden. Die Zielvorgaben für die Effizienzwerte müssen daher nicht zwangsläufig über mehr Dämmmaterial erreicht werden.

BFW-Präsident Dirk Salweski begrüßte diesen Kompromiss in der Pressemitteilung des BFW vom 7. Juli 2022: „Mit der Fokussierung auf erneuerbare Energien und weg von immer dickeren Wänden wird endlich ein entscheidender und vor allem praktikabler Schritt für mehr Klimaschutz gemacht.“

Nach EH 55 in 2023 sollen weitere Vorhaben der Koalition umgesetzt werden, u. a. die Einführung der Vorgabe für 65 Prozent Erneuerbare Wärme bei neuen Heizungen ab 2024 und die Solardachpflicht für gewerbliche Neubauten. Ab 2025 soll der zulässige Primärenergiebedarf für den Neubau an den EH 40-Standard angepasst werden.

Die Neuerungen infolge der GEG-Novelle hatte der BFW Bundesverband interessierten Mitgliedern im Rahmen der digitalen Veranstaltung „BFW Info digital: Neues Gebäudeenergiegesetz 2023 im Praxischeck – Auswirkungen für Immobilienunternehmen“ am 13. Juli vorgestellt. Die zugehörige Präsentation mit den Änderungen im Überblick sowie die BFW-Mitgliederinfo zum neuen GEG finden Sie zum Download im Mitgliederbereich unserer Website.