KfW-Förderanträge für Gebäudesanierungen wieder möglich

Die Förderung von Gebäudesanierungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat wieder begonnen. Seit dem 22. Februar 2022 können wieder Anträge bei der KfW für entsprechende Sanierungsmaßnahmen gestellt werden.

Zuvor hatte das Bundeswirtschaftsministerium unter Führung von Robert Habeck (B`90/Die Grünen) am 24. Januar 2022 die Bewilligung von Anträgen im gesamten Förderprogramm überraschend eine Woche vor dem ohnehin vorgezogenen Ende der Förderung eingestellt. Der BFW hatte den plötzlichen Stopp umgehend als erheblichen Vertrauensverlust und Fehlstart in der Baupolitik der neuen Bundesregierung kritisiert. 400.000 Neubauwohnungen pro Jahr würden auf diese Weise sicher nicht gebaut, so BFW-Präsident Ibel im Januar.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verkündete nun, dass man zunächst damit begonnen habe, alle Altanträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar 2022 eingegangen waren. Diese Anträge würden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und genehmigt, sofern sie die Voraussetzungen erfüllten. In einem zweiten Schritt wurde am 24. Februar sodann auch die Bewilligung von Anträgen für die Sanierungsförderung wieder aufgenommen.

Nach Abstimmung mit dem Haushaltsausschuss des Bundestags hatte die Bundesregierung nochmals 9,5 Milliarden Euro für die Bundesförderung für effiziente Gebäude bereitgestellt. Die Mittel sollen dazu dienen, die bis zum 23. Januar eingegangenen Altanträge zur Sanierungsförderung zur Neuauflage der EH40-Neubauförderung zu bewilligen und die Zeit bis zur Verabschiedung des regulären Haushalts zu überbrücken.

Über die Einzelheiten der geplanten Neuauflage der EH40-Neubauförderung wird derzeit innerhalb der Bundesregierung noch intensiv beraten.

Der BFW Bundesverband empfiehlt, für geplante Projekte zügig Förderanträge zu stellen, da noch nicht absehbar sei, wie lange die bereitgestellten Haushaltsmittel reichen. Zudem prüft der BFW derzeit alle juristischen Handlungsoptionen im Hinblick darauf, wie mit Anträgen umgegangen werden kann, die bereits vorbereitet waren und bis zum ursprünglich angekündigten Auslaufen der Förderung am 31. Januar 2022 eingereicht worden wären. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch ein Passus im Protokoll der Bauministerkonferenz vom 24. Februar 2022: „Die Bauministerkonferenz geht davon aus, dass für die Anträge nach dem EH-55-Standard, die bereits konkret vorbereitet waren und bis zur ursprünglich kommunizierten Frist am 31.01.22 noch eingereicht werden sollten, aus Gründen der Planungssicherheit Vertrauensschutz geltend gemacht werden kann.“

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier im BFW-Newsroom.

Hier gelangen Sie zum Protokoll über die Sitzung der Bauministerkonferenz vom 24. Februar 2022