EU-Wiederherstellungsverordnung: Berlin zwischen Biodiversitätsschutz und Wohnraumbedarf
Mit der im Juni 2024 in Kraft getretenen EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) verpflichtet die Europäische Union die Mitgliedsstaaten zur ökologischen Sanierung geschädigter Ökosysteme. Die Verordnung gilt und braucht nicht den bei EU-Richtlinien bekannten Akt der Transformation in nationales Recht. Auch städtische Räume sind betroffen – mit dem Ziel, Grünflächen und Baumüberschirmung bis 2030 nicht weiter schrumpfen zu lassen und anschließend auf ein „zufriedenstellendes Niveau“ auszubauen. Insbesondere in Stadtstaaten wie Berlin wirft das neue Regelwerk viele Fragen auf, auch mit Blick auf den dringend benötigten Wohnungsbau.
Eine schriftliche Anfrage der Fraktion Die Linke hat das Thema nun auf die politische Agenda gehoben. In ihrer Anfrage macht die Fraktion auf mögliche Zielkonflikte zwischen dem Naturschutzrecht auf europäischer Ebene und der dringend benötigten Schaffung von Wohnraum aufmerksam. So stellt sich die Frage, wie sich neue Vorgaben zum Schutz urbaner Ökosysteme mit ambitionierten Wohnungsbauzielen in Einklang bringen lassen – insbesondere dort, wo Bebauungspläne in bisher unversiegelten Grün- oder Brachflächen vorgesehen sind.
Besonders relevant: Artikel 8 der Verordnung
Zentraler Regelungsgegenstand ist Artikel 8 WVO: Demnach darf die Gesamtfläche städtischer Grünflächen und die Baumüberschirmung in sogenannten „städtischen Ökosystemgebieten“ bis 2030 nicht sinken. Anschließend sollen beide Indikatoren ansteigen, bis ein „zufriedenstellendes Niveau“ erreicht ist – ein bislang unbestimmter Begriff, der derzeit von der EU-Kommission mit Leben gefüllt wird und damit Rechts- und Planungsunsicherheit schafft. Städte wie Berlin sind zudem aufgefordert entsprechende Monitoring- und Wiederherstellungspläne aufstellen und regelmäßig über Fortschritte berichten.
Eine Ausnahme, die Hoffnung macht?
Die WVO sieht eine Ausnahme von den strengen Vorgaben vor, von der Berlin profitieren könnte. Demnach können Städte, in denen der Anteil an städtischen Grünflächen über 45 % und die Baumüberschirmung über 10 % liegt, von den Vorgaben des Artikel 8 ausgenommen werden. Ob Berlin diese Schwellenwerte erreicht, ist unklar – ebenso, welche Datenbasis künftig herangezogen wird. Derzeit befindet sich der Bund in Gesprächen mit den Ländern zur konkreten Umsetzung und zu methodischen Standards.
Fazit
Für die private Immobilienwirtschaft ist die WVO mit großen Unsicherheiten verbunden. Die ohnehin anspruchsvollen Anforderungen an Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen bei Bauprojekten könnten durch die neue Verordnung weiter verschärft werden. Der zusätzliche Schutz urbaner Ökosysteme dürfte den planerischen Spielraum bei der Entwicklung neuer Wohnquartiere einschränken – vor allem in Bezirken mit hohem Grünanteil, aber auch großer Wohnraumnachfrage. Insbesondere die Pflicht zur Wiederherstellung naturnaher Flächen kann Investitionen verzögern oder verteuern. Zudem droht ein weiterer Ausbau naturschutzrechtlicher Prüf- und Genehmigungserfordernisse.
Die EU-Wiederherstellungsverordnung markiert damit eine weitere Verschärfung in der Umweltpolitik – auch in urbanen Räumen. Klimaanpassung und Biodiversitätsschutz sind zweifellos zentrale Aufgaben. Gleichzeitig darf die Umsetzung nicht zulasten der Wohnraumversorgung erfolgen. Es braucht praktikable Lösungen, um Wohnungsbau mit Naturschutz zu vereinbaren – etwa durch die Bündelung von Kompensationsmaßnahmen und realistische Monitoring-Kriterien sowie durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Nachbarland Brandenburg. Dieses hatte seinerseits aber bereits angekündigt, die Umsetzung der WVO wegen offener Verfahrensfragen auf Länderebene auszusetzen. Wohnungsbauakteure sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen. Der BFW wird sich gegenüber dem Land für eine verlässliche Auslegung und praktikable Anwendung der Verordnung einsetzen, um Wohnungsbauprojekte nicht noch zusätzlich zu verzögern oder zu verhindern.
Wir haben die EU-Wiederherstellungsverordnung, die geplante Umsetzung in Berlin sowie ihre Auswirkungen auf den Wohnungsbau ausführlich in unserem Arbeitskreis Nachhaltigkeit am 16. Juli 2025 besprochen. Die Unterlagen aus dem Arbeitskreis finden Sie hier im Mitgliederbereich unserer Website.
Hier gelangen Sie zur schriftlichen Anfrage der Linken.