Digitaler Bauantrag in Berlin: Viel angekündigt – wenig erreicht?

Berlin hinkt beim Digitalisierungsziel des Bauantragsverfahrens weiter hinterher. Das geht aus der aktuellen Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Grünen-Abgeordneten Andreas Otto hervor. Zwar sind Fortschritte erkennbar – von einer vollständigen Digitalisierung, wie im Schneller-Bauen-Gesetz vorgesehen, ist Berlin aber noch ein gutes Stück entfernt. Angesichts knapper Kassen und nahender Wahltermine droht das Projekt ausgebremst zu werden.

Aktueller Stand laut Senat: Zwischen Teilerfolgen und Verzögerungen

  • Ziel: Maßnahme 3.35 aus dem Maßnahmenpaket zum Schneller-Bauen-Gesetz sieht die vollständige Digitalisierung des Bauantragsverfahrens vor.
  • Fakt ist: Zwei bis Ende 2024 angekündigte Online-Assistenten sind noch in Bearbeitung – einer „kann zeitnah online gehen“.
  • Bisher verfügbar: 6 Online-Assistenten, seit April 2025 auch über das Service-Portal Berlin erreichbar.
  • Nutzung durch Antragsteller: Zwischen 10 und 25 % je nach Bezirke – Tendenz steigend, insbesondere bei der „Nachreichung“ von Unterlagen.
  • Kommunikations- und Datenstandards: XBau-Datenaustauschformat und XTA2-Transportweg im Aufbau bzw. Testbetrieb.
  • Noch offen: Anbindung an BundID-Postfächer und Unternehmenskonten ist in Vorbereitung – hier bestehen Abhängigkeiten vom ITDZ-Projektstand.

Selbstgesteckter Anspruch vs. Realität: Berlin bleibt zurück

Die vom Senat definierte „vollständige Digitalisierung“ umfasst weit mehr als nur Online-Anträge: Sie soll auch die digitale Bearbeitung durch alle beteiligten Stellen, elektronische Bescheidung mit eSiegel, elektronische Bekanntgabe und Langzeitarchivierung umfassen. Bislang ist davon allerdings nur ein Teil umgesetzt.

Im Vergleich mit Hamburg, das als Referenzmodell dient:

  • Berlin nutzt dasselbe Fachverfahren.
  • Hamburg hat jedoch bereits weitergehende rechtliche Grundlagen geschaffen und die BundID-Anbindung vollständig realisiert.

Fazit

Der digitale Bauantrag ist ein zentrales Instrument, um Genehmigungsverfahren effizienter und transparenter zu gestalten – bzw. um einfach auch verwaltungsseitig in der Gegenwart anzukommen. Die bislang schleppende Umsetzung in Berlin ist ernüchternd, zumal die Digitalisierung ein Kernbestandteil des mit viel politischem und auch verbandlichem Rückenwind gestarteten Schneller-Bauen-Gesetzes war.

Derzeit ist zu befürchten, dass Teile des untergesetzlichen Maßnahmenpakets nicht mehr umgesetzt werden – infolge wachsender haushaltspolitischer Zwänge und des beginnenden Wahlkampfmodus vor der Abgeordnetenhauswahl 2026. Aus Sicht des BFW wäre das ein fatales Signal für die noch immer krisengeplagte Immobilienwirtschaft.

Das heißt jetzt: Berlin muss endlich Tempo bei der Digitalisierung der Bauantragsverfahren aufnehmen. Die Grundlagen sind gelegt – aber der politische Wille zur zügigen Umsetzung darf jetzt nicht versanden. Gerade vor dem Hintergrund der erklärten Ziele des Wohnungsbündnisses – Wohnungsbau beschleunigen, Kosten senken, Planungsverfahren modernisieren – muss die Digitalisierung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens weiterverfolgt und finalisiert werden.

Der BFW fordert daher:

  • Verbindlichen Zeitplan zur vollständigen Umsetzung bis spätestens Mitte 2026
  • Auskömmliche Finanzierung der Umsetzung und IT-Infrastruktur auch bei angespannter Haushaltslage
  • Rechtssicherheit und Benutzerfreundlichkeit für Antragsteller

 

Hier gelangen Sie zur Schriftlichen Anfrage des Grünen-Abgeordneten Andreas Otto.