VERSCHOBEN - BFW-Seminar Neueste Entwicklungen im Milieuschutzrecht - konkrete Handlungsvorgaben für die Bezirke
AUS KRANKHEITSGRÜNDEN MUSS DIESES SEMINAR LEIDER AUF EINEN SPÄTEREN ZEITPUNKT VERSCHOBEN WERDEN. WIR INFORMIEREN SIE SO SCHNELL WIE MÖGLICH ÜBER DEN NEUEN TERMIN.
Ein beträchtlicher Teil des Berliner Stadtgebiets unterliegt den Anforderungen des Milieuschutzes, die darauf abzielen, unerwünschte Verdrängungseffekte zu verhindern, insbesondere durch mietpreissteigernde Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen. Die Vorgaben des Milieuschutzrechts werden durch die Berliner Bezirksämter vollzogen und überwacht. Um eine berlinweit einheitliche Verwaltungspraxis zu erreichen, hat im Rahmen des „Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen in Berlin“ eine Arbeitsgruppe Milieuschutz aus Vertretern der Berliner Verwaltung und der Berliner Immobilienverbände die Anwendung der Milieuschutzvorgaben in den einzelnen Bezirken umfassend analysiert und evaluiert. Die Ergebnisse des Evaluierungsprozesses sind in einem „Endbericht Evaluation Milieuschutz in Berlin“ zusammengefasst. In diesem Zusammenhang wurden auch Vorschläge für die Vereinfachung, Verkürzung und Vereinheitlichung der bisherigen Genehmigungspraxis entwickelt, die in für alle Bezirke geltende Ausführungsvorschriften überführt werden sollen.
Das Seminar behandelt neben den wesentlichen Inhalten des Milieuschutzrechts sowie der diesbezüglichen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis die Ergebnisse des Evaluierungsprozesses und die zu erwartenden landesweiten Vorgaben zur Vereinheitlichung und Beschleunigung milieuschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren in den Berliner Bezirken. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Umsetzung energetischer Modernisierungen sowie die Anbringung von Aufzügen und die Umsetzung anderer wohnwerterhöhender Merkmale in Milieuschutzgebieten gelegt. Außerdem werden Handlungsoptionen für Unternehmen der Wohnungswirtschaft zum Umgang mit den milieuschutzrechtlichen Anforderungen im Verhältnis zu den Berliner Bezirksämter als Genehmigungsbehörden aufgezeigt.
Zunächst wir der stellvertretende Geschäftsführer des BFW Landesverband Berlin/Brandenburg, Herr Frederik Schneider, einen Überblick über die wesentlichen Inhalte und Erkenntnisse des Evaluierungsprozesses geben, an dem er als Mitglied der Arbeitsgruppe persönlich teilgenommen hat. Er wird auf die bisherige Genehmigungspraxis der Berliner Bezirksämter eingehen und aufzeigen, in welchen Bereichen die Arbeitsgruppe besonderen Vereinheitlichungs- und Verbesserungsbedarf bei der Bearbeitung milieuschutzrechtlicher Genehmigungsanträge identifiziert und diesbezügliche Verbesserungsvorschläge erarbeitet hat.
Im Anschluss wird unser Referent Rechtsanwalt Bernhard Burkert, LL.M. (Stellenbosch) die erarbeiteten Vorschläge zur Vereinheitlichung und Beschleunigung der Genehmigungspraxis der Berliner Bezirke aus rechtlicher Sicht bewerten und deren mögliche Folgen für Unternehmen der Wohnungswirtschaft skizzieren. Das Seminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Immobilienunternehmen, Projektentwickler, Bauherren sowie an Investoren und Rechtsanwälte.
Bernhard Burkert ist Rechtsanwalt am Berliner Standort der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Er berät in allen Fragen des öffentlichen Immobilien- und Baurechts, insbesondere des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts. Die Schwerpunkte seiner Beratung liegen in der Begleitung privater Bauherren in Bebauungsplanverfahren und bei der Zulassung von Bauvorhaben sowie deren Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Bernhard Burkert ist außerdem Lehrbeauftragter der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin / Berlin School of Economics and Law für öffentliches Baurecht.
Diese Veranstaltung ist anerkannt gem. § 15 FAO sowie § 15b MaBV und wird mit 2 Zeitstunden angerechnet.
I. Evaluierung der Verwaltungspraxis zum Milieuschutz in Berlin (Frederik Schneider)
- Die „Arbeitsgruppe Milieuschutz“
- Wesentliche Inhalte und Erkenntnisse des Evaluierungsprozesses
- Nächste Schritte, insbesondere Verabschiedung von Ausführungsvorschriften
II. Genehmigungsvorbehalte und -verfahren
- Die Herstellung eines "zeitgemäßen Ausstattungszustands"
- Umsetzung von Barrierefreiheit, insbesondere durch Aufzüge
- Anpassung an energetische Mindestanforderungen
- Umsetzung nicht verpflichtender energetischen Standards
III. Vorschläge des „Endberichts Evaluation Milieuschutz in Berlin“
- Energetische Sanierung von Gebäuden in Milieuschutzgebieten
- Nachrüstung von Balkonen und Aufzügen
- Wohnwerterhöhende Modernisierungsmaßnahmen (insbesondere Bäder)
- Sonstige Anforderungen
IV. Fazit und Ausblick
Die Veranstaltung wird in hybrider Form durchgeführt. Sie haben neben der Teilnahme in Präsenz auch die Möglichkeit, an dem Seminar in digitaler Form zu partizipieren. Bitte geben Sie bei Buchung des Seminars an, auf welchem Wege Sie planen, an dem Seminar teilzunehmen.
Auszubildende und Studenten können zu einem um 50 % ermäßigten Teilnahmebeitrag teilnehmen. Bitte senden Sie uns den Nachweis per Email zu.
Die Tagungsunterlagen werden Ihnen vorbereitet bzw. gemeinsam mit dem Teilnahmelink im Vorfeld der Veranstaltung zugesendet. Die Anmeldung ist verbindlich. Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist bis zu 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich und muss in schriftlicher Form erfolgen. Danach wird die volle Seminargebühr in Rechnung gestellt.