
Nachholtermin: BFW-Seminar zum Insolvenzrecht – Wenn mein Vertragspartner wackelt
Insolvenz und Gläubigerrechte, stringentes Forderungsmanagement versus Anfechtungsrisiken
Erläuterungen, Sensibilisierung, Optionen
Laut einer Studie wird die deutsche Wirtschaft bis Ende 2024 nur geringfügig größer sein als vor der Corona-Pandemie Ende 2019. Das bedeutet praktisch vier Jahre Stagnation. Dies zeigt sich auch in der Immobilienbranche: Der stetige Aufwärtstrend in der konjunkturellen Entwicklung der vergangenen Jahren hat inne gehalten; vielerorts stagnieren die Umsatzzahlen oder sind gar rückläufig.
Damit das Jahr 2023/24 tatsächlich nur ein „Brückenjahr“ wird auf dem Weg zu neuem Aufschwung, muss sich jedes Unternehmen auf seine Stärken konzentrieren und solide aufstellen. Dazu gehört ein Forderungsmanagement, das einer schlechten Zahlungsmoral, steigenden Zahlungsausfällen und Insolvenzen solide und rechtssicher entgegen tritt, damit Rechte gesichert, Umsätze realisiert und nicht infolge Unkenntnis oder unbedachten Handelns verloren gehen, wertberichtigt und auszubuchen oder gar zurückzuzahlen sind.
Das Seminar beleuchtet in einem ersten Teil die Insolvenz des Vertragspartners. Es gibt Einblick in das Insolvenzverfahren, seinen Ablauf und die Spielregeln in dem Dreigestirn zwischen Insolvenzschuldner, Insolvenzverwalter und Gläubigerversammlung. Die hieraus folgenden Optionen und rechtlichen Möglichkeiten eines effektiven Forderungsmanagements im Vorfeld einer Insolvenz behandelt der zweite Teil des Seminars. Welche Maßnahmen der Prävention und Reaktion sind „insolvenzfest“? Welche Sicherungsmöglichkeiten gibt es und halten der Insolvenz des Vertragspartners stand? Immobilienrechtliche Verträge wie Kauf-, Werk-, Bauträger- oder Mietverträge stehen besonders im Fokus der Betrachtung.
Frau Steffi Radack-Müller ist Rechtsanwältin und Insolvenzverwalterin. Frau Dr. Andrea Peters, LL.M. ist Rechtsanwältin und Gesellschaftsrechtlerin. Beide Referentinnen sind Partner der Kanzlei MÜLLER RADACK SCHULTZ Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Berlin und verfügen über langjährige Erfahrung und Expertise auf beiden Seiten der Krise und Insolvenz: auf Seiten des Gläubigers ebenso wie auf Seiten des Schuldners. Sie sensibilisieren, beraten und gestalten im Rahmen der Risikoprävention und Unternehmenssicherung ebenso wie zur Sanierung und Fortführung des Unternehmens aus wirtschaftlicher Schieflage heraus durch Restrukturierungsmodelle und Fortführungslösungen.
Diese Veranstaltung ist anerkannt gem. § 15 FAO sowie § 15b MaBV und wird bescheinigt mit 2 Zeitstunden.
Die Veranstaltung wird in hybrider Form durchgeführt. Sie haben neben der Teilnahme in Präsenz auch die Möglichkeit, an dem Seminar in digitaler Form zu partizipieren. Bitte geben Sie bei Buchung des Seminars an, auf welchem Wege Sie planen, an dem Seminar teilzunehmen.
Auszubildende und Studenten können zu einem um 50 % ermäßigten Teilnahmebeitrag teilnehmen. Bitte senden Sie uns den Nachweis per Email zu.
Die Tagungsunterlagen werden Ihnen vorbereitet bzw. gemeinsam mit dem Teilnahmelink im Vorfeld der Veranstaltung zugesendet. Die Anmeldung ist verbindlich. Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist bis zu 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich und muss in schriftlicher Form erfolgen. Danach wird die volle Seminargebühr in Rechnung gestellt.
Steffi Radack-Müller
MÜLLER RADACK SCHULTZ Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Kurfürstendamm 38-39
10719 Berlin
Deutschland
Dr. Andrea Peters
MÜLLER RADACK SCHULTZ Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Kurfürstendamm 38-39
10719 Berlin
Deutschland