Seminar
Öffentliches Baurecht

Digitales BFW-Seminar Milieuschutzrecht im Detail – Verwaltungspraxis, Folgen, Lösungswege

Nachdem im November letzten Jahres bereits die Berliner Praxis des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten vom BVerwG als rechtwidrig erklärt wurde, ist am 09.09.2022 das erste Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zur Kündbarkeit von Abwendungsvereinbarungen in Milieuschutzgebieten ergangen. Das Seminar behandelt neben der bisherigen Tagesordnung auch Inhalt und Folgen dieser Entscheidung.

Denn die Ausweisung von Milieuschutzgebieten bleibt eines der bevorzugten regulatorischen Mittel der Berliner Verwaltung, um unerwünschte Verdrängungseffekte zu vermeiden und kostengünstigen Wohnraum zu erhalten. In Berlin existieren derzeit 72 Milieuschutzgebiete; weitere sind in Planung. Inzwischen wohnt knapp 30 Prozent der Berliner Bevölkerung in Milieuschutzgebieten.

Für die Eigentümer der betroffenen Gebäude bringt das Milieuschutzrecht erhebliche rechtliche Einschränkungen mit sich. Die Ziele des Milieuschutzes kollidieren außerdem zunehmend mit den Belangen des Klimaschutzes, wenn es um energetische Gebäudesanierungen geht, und der Barrierefreiheit von Wohnraum, da der Ein- und Anbau von Aufzügen in Milieuschutzgebieten nach der aktuellen Genehmigungspraxis der Berliner Bezirke nur eingeschränkt zugelassen wird.

Unser Referent Rechtsanwalt Bernhard Burkert, LL.M. (Stellenbosch) stellt Ihnen die wesentlichen Inhalte und aktuellen Entwicklungen des Milieuschutzrechts sowie die daraus resultierenden Folgen für Unternehmen der Wohnungswirtschaft vor. Das Seminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Immobilienunternehmen, Projektentwickler, Bauherren sowie an Investoren und Rechtsanwälte. Der Fokus des Seminars liegt auf der aktuellen Verwaltungspraxis der Berliner Bezirksämter.

Bernhard Burkert ist Rechtsanwalt am Berliner Standort der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Er berät in allen Fragen des öffentlichen Immobilien- und Baurechts, insbesondere des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts. Die Schwerpunkte seiner Beratung liegen in der Begleitung privater Bauherren in Bebauungsplanverfahren und bei der Zulassung von Bauvorhaben sowie deren Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Bernhard Burkert ist außerdem Lehrbeauftragter der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin / Berlin School of Economics and Law für öffentliches Baurecht.

Diese Veranstaltung ist anerkannt gem. § 15 FAO sowie § 15b MaBV und wird mit 2 Zeitstunden angerechnet. 

Programmvorschau

I. Ziele und Zwecke Milieuschutzes
- Die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
- Inhalte und Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten
- Aktuelle Entwicklungen im Milieuschutzrecht

II. Förmliche Festlegung von Milieuschutzgebieten
- Voraussetzungen und rechtliche Wirkungen
- Verfahrensrechtliche Aspekte
- Geltungsdauer der Milieuschutzsatzung bzw. -verordnung

III. Genehmigungsvorbehalte und -verfahren
- Die Herstellung eines "zeitgemäßen Austattungszustands"
- Anpassung an energetische Mindestanforderungen
- Ein- und Anbau von Personenaufzügen
- Begründung von Wohnungs- und Teileigentum

IV. Sonstiges
- Abgrenzung zum Umwandlungsverbot nach § 250 BauGB
- Vorkaufsrechte in Milieuschutzgebieten
- Aktuelle Entwicklungen

VI. Fazit und Ausblick

Mi., 11/09/2022 - 16:00 Mi., 11/09/2022 - 18:00
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