BFW-Seminar WEG-Recht - Übernahme einer neuen WEG
Sowohl bei der Übernahme einer neu gegründeten als auch bei der Übernahme einer bereits bestehenden WEG von einer Vorverwaltung gibt es rechtliche Details, die beachtet werden müssen. Unser Referent, RA Olaf Linke, gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Detailfragen und entscheidenden Praxishinweise.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter von privaten Wohnungsunternehmen, die mit der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften betraut sind, Bauträger, Projektentwickler und Rechtsanwälte.
Rechtsanwalt Olaf Linke ist seit 2005 als Rechtsanwalt beim Kammergericht in Berlin zugelassen und seit 2009 Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht. Im Kalenderjahr 2008 ist der in die Kanzlei Wanderer und Partner eingetreten und dort seit Januar 2023 Partner. In seinem anwaltlichen Berufsaltag befasst sich ausschließlich mit wohnungseigentumsrechtlichen Thematiken und ist hierbei nahezu ausschließlich für Gemeinschaften, vertreten durch die Verwaltung oder individuell für Verwaltungen tätig.
Diese Veranstaltung ist anerkannt gem. § 15 FAO sowie § 15b MaBV und wird mit 3 Zeitstunden angerechnet.
Übernahme einer neu gegründeten WEG
- Abnahme des Gemeinschaftseigentums/Gewährleistungsmängel
- Abgrenzung Sonder und Gemeinschaftseigentum
- Erstmalige ordnungsgemäße Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums
- Inhalt des Kaufvertrages/Erwerbsvertrages/Herstellungsverpflichtung
- Gewährleistungsfristen / Fristbeginn /Hemmungstatbestände
- Pflichten der Gemeinschaft/Verwaltung
- Notwendige Beschlussfassungen /Heranziehung/Vergemeinschaftung
- Weitere Vorbereitungsmaßnahmen (Einschaltung von Sonderfachleuten Sachverständigen und Rechtsanwälte)
- Insolvente Bauträger /Sekundärpflichten der Gemeinschaft
Übernahme einer WEG von einer Vorverwaltung
Übernahme der Verwaltung
- Vorbereitung (Angebotsabgabe und empfohlene vorherige Prüfungen)
- Bestellungsbeschluss und Verwaltervertrag / angefochtene Bestellung / Heilung
- Übernahme von Verwaltungsunterlagen, Datenbeständen und Konnten (Prüfung auf Vollständigkeit)
- Inhalt der Herausgabeverpflichtung (vollständig und geordnet)
- Stufenklage
- Insolventer vor Verwalter / Nachbeschaffung
- Laufende Gerichtsverfahren
- Verträge der Gemeinschaft
- Säumnis der Vorverwaltung
- Jahresabrechnung
- Unterbliebenes Inkasso
- Sonstiges
- Schadensersatzforderungen
Hausgeldinkasso / Umgang mit säumigen Eigentümern
- Hausgeldgrundlagen und Fälligkeitsvoraussetzungen
- Ablauf eines Hausgeldverfahrens bis zur Zwangsversteigerung
- Entziehungsverfahren wegen Hausgeldschulden
- Optimierung Verwaltervertrag
- Gebührenstruktur im Hinblick auf die jederzeitige Abberufungsmöglichkeit
- Berücksichtigung von Sonderbedarf (Erhaltungsmaßnahmen und bauliche Veränderungen)
- Säumnis der Vorverwaltung (Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan)
Die Veranstaltung wird in hybrider Form durchgeführt. Sie haben neben der Teilnahme in Präsenz auch die Möglichkeit, an dem Seminar in digitaler Form zu partizipieren. Bitte geben Sie bei Buchung des Seminars an, auf welchem Wege Sie planen, an dem Seminar teilzunehmen.
Auszubildende und Studenten können zu einem um 50 % ermäßigten Teilnahmebeitrag teilnehmen. Bitte senden Sie uns den Nachweis per Email zu.
Die Tagungsunterlagen werden Ihnen vorbereitet bzw. gemeinsam mit dem Teilnahmelink im Vorfeld der Veranstaltung zugesendet. Die Anmeldung ist verbindlich. Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist bis zu 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich und muss in schriftlicher Form erfolgen. Danach wird die volle Seminargebühr in Rechnung gestellt.
RA Olaf Linke
Wanderer und Partner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte PartG mbB
Karl-Heinrich-Ulrichs-Str. 24
10785 Berlin
Deutschland