Seminar
Wohnungsmietrecht

BFW-Seminar Milieuschutz - Neue Ausführungs-vorschriften der Berliner Bezirke

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Deutschland

Der Milieuschutz ist eines der bevorzugten Instrumente der Berliner Wohnungspolitik, um unerwünschten Verdrängungsprozessen und steigenden Mieten in Berliner Wohngebieten entgegenzuwirken. Inzwischen sind große Teile des Berliner Stadtgebiets als Milieuschutzgebiete ausgewiesen, in denen strenge Genehmigungserfordernisse für bauliche und sonstige Maßnahmen an und in Wohngebäuden gelten. 

In Zeiten knappen Wohnraums und hoher Mieten besteht eine Tendenz der Berliner Verwaltung, die milieuschutzrechtlichen Vorgaben immer restriktiver auszulegen und auf neue Themenfelder zu erstrecken, wie etwa zuletzt auf die Kurzzeitvermietung von Wohnraum. Der Milieuschutz gerät damit zunehmend in Konflikt mit den berechtigten Interessen der Wohnungswirtschaft, die darauf angewiesen ist, notwendige Anpassungen an einen zeitgemäßen Wohnstandard und energetische Gebäudesanierungen an ihren Gebäudebeständen vornehmen zu können. Hinzu kommt, dass sich die Wohnungswirtschaft kleinteiligen und restriktiven milieuschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ausgesetzt sieht, was insbesondere Anreize zu freiwilligen Investitionen in die energetische Qualität von Wohngebäuden in Berliner Milieuschutzgebieten erheblich vermindert.

Um eine berlinweit einheitliche, schnellere und berechenbarere Genehmigungspraxis zu erreichen, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen deshalb bereits im November 2024 Ausführungsvorschriften mit Genehmigungskriterien für milieuschutzrechtliche Genehmigungen herausgegeben. Diese haben jedoch nicht zu den erwünschten Ergebnissen geführt, sondern zum Teil sogar erhebliche neue Unsicherheiten hervorgerufen. Die bestehenden Unsicherheiten sollen nunmehr durch eine Überarbeitung der Ausführungsvorschriften beseitigt werden. Der Entwurf der fortgeschriebenen Ausführungsbestimmungen befindet sich in der finalen Abstimmung. Die überarbeiteten Bestimmungen sollen zeitnah bekannt gemacht und der Genehmigungspraxis der Berliner Bezirksämter zugrunde gelegt werden.

Unser Seminar behandelt neben den wesentlichen Inhalten des Milieuschutzrechts sowie der diesbezüglichen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis die Neuerungen der überarbeiteten Ausführungsvorschriften für milieuschutzrechtliche Genehmigungsverfahren. Besonderes Augenmerk wird gelegt auf die Bestrebungen, Kurzzeitwohnen mit den Mitteln des Milieuschutzes zu unterbinden, die Umsetzung energetischer Modernisierungen sowie die Anbringung von Aufzügen und die Umsetzung anderer wohnwerterhöhender Merkmale in Milieuschutzgebieten. Außerdem werden Handlungsoptionen zum Umgang mit den milieuschutzrechtlichen Anforderungen aufgezeigt. 

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Immobilienunternehmen, Projektentwickler, Bauherren sowie an Investoren und Rechtsanwälte.

Unser Referent Bernhard Burkert, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner am Berliner Standort der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Er berät in allen Fragen des öffentlichen Immobilien- und Baurechts, insbesondere des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts. Schwerpunkte seiner Beratung liegen in der Begleitung privater Bauherren in milieuschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, Bebauungsplanverfahren und bei der Zulassung von Bauvorhaben sowie in der Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Bernhard Burkert ist Lehrbeauftragter der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin / Berlin School of Economics and Law für öffentliches Baurecht.

Diese Veranstaltung ist anerkannt gem. § 15 FAO sowie § 15b MaBV und wird mit 2 Zeitstunden angerechnet. 

Tickets
BFW-Seminar Milieuschutzrecht Mitglied 2 Stunden 229€
272,51 EUR
BFW-Seminar Milieuschutzrecht Gast 2 Stunden 319€
379,61 EUR
Programmvorschau
  1. Grundzüge des Milieuschutzrechts
    • Die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
    • Inhalte und Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten
    • Aktuelle Entwicklungen im Milieuschutzrecht
       
  2. Genehmigungsvorbehalte und -verfahren
    • Die Herstellung eines "zeitgemäßen Ausstattungszustands"
    • Umsetzung von Barrierefreiheit, insbesondere durch Aufzüge
    • Anpassung an energetische Mindestanforderungen
    • Umsetzung nicht verpflichtender energetischen Standards
       
  3. Die (neuen) Ausführungsvorschriften für milieuschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
    • Hintergrunde und Wirkung der Ausführungsvorschriften
    • Wesentliche Inhalte und Ziele überabeiteten Vorschriften
    • Auswirkungen auf die milieuschutzrechtliche Genehmigungspraxis
       
  4. Fazit und Ausblick

 

Die Veranstaltung wird in digitaler Form durchgeführt. 

Auszubildende und Studenten können zu einem um 50 % ermäßigten Teilnahmebeitrag teilnehmen. Bitte senden Sie uns den Nachweis per Email zu.

Die Tagungsunterlagen werden Ihnen vorbereitet bzw. gemeinsam mit dem Teilnahmelink im Vorfeld der Veranstaltung zugesendet. Die Anmeldung ist verbindlich. Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist bis zu 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich und muss in schriftlicher Form erfolgen. Danach wird die volle Seminargebühr in Rechnung gestellt.

Ihre Referenten
Di., 05/19/2026 - 15:00 Di., 05/19/2026 - 17:00
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