
BFW-Arbeitskreis Nachhaltigkeit Juli 2025
Neuigkeiten aus Brüssel: Mit der sogenannten Wiederherstellungsverordnung verfolgt die EU das Ziel, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen und bestehende stärker zu schützen. Die Verordnung sieht insbesondere vor, dass Städtische Ökosysteme bis 2030 keinen Nettoverlust an Grünflächen und Baumüberschirmung erleiden dürfen.
Bauvorhaben in Stadtstaaten wie Berlin könnten dadurch massiv erschwert oder verzögert werden. Was genau ist geplant? Wie läuft der Ausgleich für Natur- und Artenschutz bei Bauvorhaben aktuell ab und wie wird Berlin mit den neuen Vorgaben aus Brüssel umgehen? Und mit welchen Auswirkungen müssen Bauträger und Projektentwickler rechnen?
Die Teilnahme an den Veranstaltungen der BFW-Arbeitskreise ist nur für Mitgliedsunternehmen möglich.
- Vorstellung der EU-Wiederherstellungsverordnung – Hintergrund und Herleitung
Referentin: Luana Cortis, KVL Projektentwicklung Plus - Ausgleich für Natur- und Artenschutz im Rahmen von Bauprojekten – Pflichten/Instrumente/Möglichkeiten und Ausblick auf die EU-Wiederherstellungsverordnung
Zu Gast: Robert Kahl, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung Klimaschutz, Naturschutz und Stadtgrün - Juristische Einordnung der EU-Wiederherstellungsverordnung: Auswirkungen auf Wohnungsbauprojekte
Zu Gast: Dr. Frank-Florian Seifert, GSK Stockmann Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB