Das Seminar richtet sich an alle Unternehmer und Personalverantwortlichen, deren Mitarbeiter derzeit oder zukünftig einen Teil oder ihre gesamte Arbeitsleistung im Home Office erbringen.
Hendrik Muschal, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist seit 24 Jahren als arbeitsrechtlicher Berater für Unternehmen im In- und Ausland tätig. Dabei begleitet er Arbeitgeber jeder Größenordnung individual- und kollektivarbeitsrechtlich sowie datenschutzrechtlich im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen, Restrukturierungsvorhaben, Digitalisierungsprozessen, aber auch individuellen Auseinandersetzungen mit einzelnen Arbeitnehmern/Arbeitnehmervertretungen und führt für seine Mandanten erfolgreich Prozesse in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit einschließlich des Bundesarbeitsgerichts.
Nach langjähriger Tätigkeit u.a. als Co-Chair der Global Data Privacy Practice Group einer großen amerikanischen Arbeitsrechtsboutique, hat Rechtsanwalt Muschal mit seinem Team die Boutique-Kanzlei „fellaws“ gegründet, die sich auf das Arbeitsrecht sowie das Datenschutzrecht spezialisiert hat, da beide Rechtsgebiete ein enormes Schnittmengenpotential haben, dies insbesondere im Zuge der sich immer rasanter entwickelnden Digitalisierung der Arbeitswelt. Ein weiterer besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit liegt im Arbeitsschutzrecht, welches gerade in aktuellen Zeiten eine besondere Bedeutung gewinnt.
Die aktuelle Tagesordnung folgt in Kürze
Teilnahmegebühr und Veranstaltungshinweis
Mitgliedsunternehmen: 150,00 Euro (zzgl. MwSt.)
Gäste: 250,00 Euro (zzgl. MwSt.)
Inklusive Softdrinks und Kekse
Die Anmeldung ist verbindlich. Angemeldeten, aber nicht erschienenen Teilnehmern müssen die Kosten leider in Rechnung gestellt werden. Eine kostenlose Stornierung ist schriftlich bis zu 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.
Die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens betrachten wir mit großer Aufmerksamkeit. In unsere Veranstaltungskonzeption fließen selbstverständlich auch aktuelle Beschlüsse der Politik mit ein, wie zuletzt die Entscheidung der Bundesregierung und der der Regierungen der Länder sowie die daraus resultierende Infektionsschutzverordnung vom 20.01.2021. Das Hygienekonzept des BFW wird tagaktuell auch an die Beschlüsse des Landes Berlin angepasst.
Derzeit gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass gewerblich organisierte Veranstaltungen mit einem professionellen Hygiene-Konzept zu Infektionsausbrüchen geführt haben. Wir sind sehr froh, dass wir frühzeitig ein solches Konzept erarbeitet haben, das dank der Mithilfe unserer Teilnehmer vorbildlich umgesetzt wird und sich bewährt hat. Die Rückmeldungen zur Realisierung der erforderlichen Maßnahmen waren sehr positiv. Sobald also die Regelungen persönliche Zusammenkünfte wieder ermöglichen, werden wir zugunsten der persönlichen Gespräche vor Ort an unserer Strategie festhalten und BFW-Veranstaltungen analog durchführen.