Der Referent, Rechtsanwalt Martin Heide, sichtet für Sie die neuesten Rechtsentscheidungen des BGH und der Mietberufungskammer des Landgerichts Berlin und filtert die für Ihre tägliche Praxis relevanten Urteile heraus. In diesem Seminar gibt er einen umfassenden Überblick über die Probleme, die sich aus dem beendeten Mietverhältnis ergeben können.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter von privaten Wohnungsunternehmen, die mit der Verwaltung von Mietwohnungen betraut sind, Bauträger, Projektentwickler und Rechtsanwälte.
Martin Heide ist seit 1990 Rechtsanwalt in Berlin. Er ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Spezialisiert ist er insbesondere auf das Wohnraummietrecht. Als erfahrener Prozessanwalt ist er stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.
Tagesordnung
I. Beendigung des Mietverhältnisses
II. Probleme um die Rückgabe des Mietobjektes
III. Schönheitsreparaturen (teils Wiederholung vom 27.10.2020)
IV. Fristenpläne
V. Vor- und Nachmietervereinbarung
VI. Wirkung der Unterschrift des Mieters und Vermieters unter das Abnahmeprotokoll
VII. Schadensersatz
VIII. Angabe neue Adresse
IX. Erfüllungsverweigerung
X. Mietvertragsende, kein Auszug
XI. Probleme der Verjährung
XII. Kaution
Das Seminar ist Teil eines Kombinationsangebotes. Bei Buchung dieses Seminars in Verbindung mit dem “BFW-Grundlagen-Seminar Wohnungsmietrecht – das laufende Mietverhältnis” erhalten Sie auf dieses Seminar einen Kombinationsrabatt auf den Ticketpreis in Höhe von 20%.
Teilnahmegebühr und Veranstaltungshinweis
Mitgliedsunternehmen: 250,00 Euro (zzgl. MwSt.)
Kombinationsticket Mitglied: 200,00 Euro (zzgl. MwSt.)
Gäste: 400,00 Euro (zzgl. MwSt.)
Kombinationsticket Gäste: 320,00 Euro (zzgl. MwSt.)
Inklusive Softdrinks und Kekse
Auszubildende und Studenten können zu einem um 50 % ermäßigten Teilnahmebeitrag teilnehmen. Bitte senden Sie uns den Nachweis per Email zu.
Tagungsunterlagen und -getränke sind inklusive. Die Anmeldung ist verbindlich. Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist bis zu 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich und muss in schriftlicher Form erfolgen. Danach wird die volle Seminargebühr in Rechnung gestellt.
Die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens betrachten wir mit großer Aufmerksamkeit. In unsere Veranstaltungskonzeption fließen selbstverständlich auch aktuelle Beschlüsse der Politik mit ein, wie zuletzt die Entscheidung der Bundesregierung und der der Regierungen der Länder sowie die daraus resultierende Infektionsschutzverordnung vom 26.11.2020. Das Hygienekonzept des BFW wird tagaktuell auch an die Beschlüsse des Landes Berlin angepasst.
Derzeit gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass gewerblich organisierte Veranstaltungen mit einem professionellen Hygiene-Konzept zu Infektionsausbrüchen geführt haben. Wir sind sehr froh, dass wir frühzeitig ein solches Konzept erarbeitet haben, das dank der Mithilfe unserer Teilnehmer vorbildlich umgesetzt wird und sich bewährt hat. Die Rückmeldungen zur Realisierung der erforderlichen Maßnahmen waren sehr positiv. Solange also die Regelungen persönliche Zusammenkünfte ermöglichen, werden wir zugunsten der persönlichen Gespräche vor Ort an unserer Strategie festhalten und BFW-Veranstaltungen analog durchführen.